Gerecht für Kleine

Vorteile bei Unternehmenssteuer sollen nun nicht nur für Konzerne, sondern auch für den Mittelstand gelten

BERLIN ap/taz ■ Der Mittelstand soll nun doch nicht zugucken müssen, wenn Kapitalgesellschaften ab dem 1. Januar Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen ganz für sich behalten dürfen. Vertreter von Bund und Ländern haben sich Dienstagabend geeinigt, das Unternehmenssteuergesetz entsprechend nachzubessern.

Wenn Bundesrat und Bundestag das Kompromissangebot des Vermittlungsausschusses annehmen, brauchen also künftig auch Personengesellschaften wie oHGs und KGs keine Steuern mehr auf Gewinne aus Beteiligungsverkäufen zu zahlen. Vorausgesetzt, diese sind nicht höher als 500.000 Euro und werden wieder investiert – bei Maschinen und neuen Beteiligungen binnen zwei, bei Gebäuden binnen vier Jahren.

Auch der Generationswechsel würde erleichtert. Betriebsvermögen soll steuerfrei übergeben werden dürfen, wenn es „drei Jahre nach Abgabe der Steuererklärung“, also de facto vier Jahre, nicht weiterverkauft wird.

Mittelstandsverbände, Opposition und grüne Finanzpolitiker hatten vor allem die so genannte steuerfreie Reinvestitionsrücklage lange gefordert. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte – mit einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat verworfen hatte – jedoch lediglich Veräußerungsgewinne bis zur eher symbolischen Höhe von 50.000 Euro steuerlich freistellen wollen. Argument: Die jetzt vorgeschlagene Regelung würde rund 1,05 Milliarden Euro kosten.

Das soll nun zumindest teilweise von den Kapitalgesellschaften finanziert werden. Diese müssten Dividenden aus Streubesitz bei der Gewerbesteuer mitversteuern und auch dann Grunderwerbssteuer zahlen, wenn sie innerhalb des Konzerns Grundstücke verkaufen. BW