Frankreich muss Grenzen für British Beef öffnen

EuGH: Importverbot für britisches Rindfleisch in Frankreich verstößt gegen EU-Recht. Paris bezweifelt weiter, dass das Fleisch BSE-frei ist

PARIS/LUXEMBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof hat Frankreich wegen seines einseitigen BSE-Embargos gegen Großbritannien verurteilt. Frankreichs Weigerung, britisches Rindfleisch einzuführen, sei „illegal“, hieß es gestern in der Begründung des EuGH. Die Kommission hatte Paris vor knapp zwei Jahren verklagt, weil es trotz einer gegenteiligen Entscheidung der Europäischen Union sein Rindfleischembargo gegen Großbritannien weiterhin einseitig aufrechterhält.

Ein Sprecher des Gerichtshofs sagte, die Europäische Kommission müsse der Regierung in Paris nun eine „vernünftige Frist“ einräumen, um das Embargo aufzuheben. In London wurde das Urteil begrüßt. In Paris weigerte sich Landwirtschaftsminister Jean Glavany zunächst, das Urteil zu kommentieren.

Die Brüsseler Kommission hatte das EU-weite Embargo im Sommer 1999 beendet und den britischen Rinderzüchtern dabei erhebliche Auflagen gemacht. Unter anderem dürfen nur noch Rinder exportiert werden, die nach dem 1.August 1996 zur Welt kamen. Damals wurde die Verfütterung von Tiermehl, möglicher Übertragungsweg für BSE, verboten. Die Briten, die mit Frankreich den zweitgrößten Absatzmarkt verloren haben, werfen Paris vor, nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Abschottung des Marktes im Auge zu haben. Frankreich argumentierte, die Unbedenklichkeit des britischen Rindfleischs sei nicht garantiert.

Auch Deutschland hatte sich zunächst geweigert, britisches Rindfleisch wieder auf den Markt zu lassen, angesichts eines drohenden Gerichtsverfahrens und strenger Handelsauflagen aber schließlich eingelenkt. Aus Großbritannien importiertes Fleisch muss jetzt aus bestimmten Schlachthöfen stammen und besondere Etiketten haben.