NPD-Verbot kein Fall für Europa

KARLSRUHE AP ■ Das Verbotsverfahren gegen die NPD wird fortgesetzt. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die rechtsextremistische Partei mit ihrem Antrag gescheitert, das Verfahren auszusetzen und vorab den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen. Die Karlsruher Richter lehnten in der gestern veröffentlichten Entscheidung den Antrag als unbegründet ab. Damit wird ab 5. Februar 2002 an fünf Sitzungstagen über die Verbotsanträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat verhandelt.

Die NPD argumentierte, dass sie mehrfach an Europawahlen teilgenommen habe. Deshalb könne sie als Partei nicht von einem nationalen Gericht als verfassungswidrig verboten werden. Der Zweite Senat verneinte aber eine Zuständigkeit des EuGH und befand, das Europaparlament werde direkt gewählt. Entsprechend werde auch in den Mitgliedsstaaten entschieden, welche Parteien an den Europawahlen teilnehmen könnten.