Gerichtstourismus

Der erste Tag ist schon gelaufen, aber es folgen kommende Woche noch weitere, an denen Innensenator Ronald Schill im Landgericht auf der Anklagebank sitzen wird. Jeweils ab 9 Uhr wird Montag, Mittwoch und Freitag in Saal 300 des Strafjustizgebäudes der Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verhandelt. Die Delikte soll Schill 1999 begangen haben, als er noch Strafrichter war: Damals hatte er während eines Prozesses zwei Zuschauer inhaftiert, die bei der Urteilsverkündung nicht aufrecht stehen wollten, und deren Beschwerde erst fast drei Tage später weitergereicht. Das Landgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark verurteilt. Da der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hat, wird der Fall erneut verhandelt. Die Zuschauerplätze sind begrenzt. Tipp: Beim Urteil besser aufstehen. taz