piwik no script img

Häuslebauer obacht

■ Verbraucherzentrale warnt vor Silvesterfalle

Wer zum Jahresende Wohneigentum kauft, muss für finanzielle Förderung einiges beachten. So ist die erste Förderrate davon abhängig, dass die neuen Besitzer auch schon im neuen Häuschen wohnen. Sonst geht die erste Rate der auf acht Jahre begrenzten Förderung unwiederbringlich verloren. Darauf weist die Bremer Verbraucherzentrale hin. Betroffen sind davon sowohl die Eigenheimzulage und das damit verbundene Baukindergeld als auch die Öko-Zulage.

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Einzug in die eigene Immobilie im gleichen Jahr wie die Übertragung oder die Fertigstellung des Eigenheims geschehen. Wer – im Extremfall – zum 31. Dezember eine bewohnbare Immobilie erwirbt und erst am 1. Januar dort einzieht, kann nur noch maximal sieben Zulagen beanspruchen, warnen die Verbraucherschützer. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Aktz.: IX B38/99). In dem Fall waren die Käufer provisorisch in ein renovierungsbedürftiges Häuschen gezogen. Probleme umgehe, wer den Übergabetermin ins neue Jahr verlegt, wenn er dann erst einziehen will. ede

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen