Irak blutet in Milliardenhöhe

Fast 50 Milliarden Dollar hat die UNO bisher von Iraks Öleinnahmen abgezweigt und als Entschädigung für die irakische Besetzung Kuwaits ausbezahlt. Die Empfänger wollten viel mehr

aus Genf ANDREAS ZUMACH

300 Milliarden US Dollar, nach aktuellem Kurs rund 640 Milliarden Mark – auf diese gigantische Summe belaufen sich die internationalen Wiedergutmachungsforderungen an Irak aus dem Golfkrieg. Immerhin 48,7 Milliarden Dollar sind bereits ausgezahlt worden. Dies geht aus einem Bericht der zuständigen UN-Kompensationskommission UNCC in Genf hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde.

2,6 Millionen Anträge auf Entschädigung

Die UNCC entstand im April 1991 im Rahmen der UN-Sicherheitsratsresolution 687, mit dem der Rat den Golfkrieg offiziell beendete. Im August 1990 hatten irakische Truppen den südlichen Nachbarn Kuwait überfallen und dort erhebliche Schäden angerichtet, bevor sie im Frühjahr 1991 von einer internationalen Militärallianz unter Führung der USA wieder vertrieben wurden. In dieser Resolution verpflichtete der Sicherheitsrat die Regierung in Bagdad zur Wiedergutmachung aller durch Krieg und Besatzung angerichteten Schäden.

Nachdem Präsident Saddam Hussein diese Verpflichtung formell anerkannt hatte, nahm die Kompensationskommission im Sommer 1991 ihre Arbeit auf. Seitdem erhielt sie rund 2, 6 Millionen Anträge auf Wiedergutmachung mit der geforderten Gesamtsumme von 300 Milliarden US-Dollar.

Mit der Prüfung aller Anträge sind in Genf 54 Juristen, Finanzfachleute und Versicherungsexperten beschäftigt. Die letzte Entscheidung trifft der UNCC-Exekutivausschuss, im dem alle 15 Staaten des Sicherheitsrates vertreten sind. Anders als im Sicherheitsrat selbst haben dessen fünf ständige Mitglieder in der Kompensationskommission kein Vetorecht.

Die Kommission teilte die potenziell Anspruchsberechtigten in sechs Kategorien auf. Erstens: Personen, die Kuwait oder Irak in Folge der Besatzung und des Krieges verlassen mussten und die deshalb ihr Einkommen verloren – zum Beipiel tausende von Gastarbeitern aus Pakistan, Palästina oder Bangladesch. Die zweite Kategorie umfasst Menschen, die verwundet wurden oder deren enge Verwandte ums Leben kamen. In die dritte Kategorie gehören Personen, die Kompensation für wirtschaftliche Verluste bis zu einer Höhe von 100.000 US-Dollar reklamieren.

Allein in diesen drei ersten Kategorien wurden Wiedergutmachungsansprüche im Gesamtvolumen von 103 Milliarden US-Dollar gestellt. Sämtliche Anträge wurden inzwischen geprüft und entschieden. Ausbezahlt wurden schließlich 35 Milliarden Dollar.

Das Geld kam aus den Einnahmen, die Irak seit 1998 unter dem vom UNO-Sicherheitsrat kontrollierten Programm „Öl für Nahrungsmittel“ aus Ölverkäufen bezieht. Von diesen Einnahmen musste die Regierung Saddam Hussein zunächst 30 Prozent an den Kompensationsausschuss der UNO abführen. Im Dezember 2000 reduzierte der Sicherheitsrat diesen Anteil auf 25 Prozent.

Eine türkische Ölfirma wollte eine Milliarde

Noch unerledigt sind rund 10.000 Wiedergutmachungsanträge der anderen drei Kategorien: Einzelpersonen, die mehr als 100.000 US-Dollar wegen wirtschaftlicher Verluste forden, Firmen sowie Regierungen und internationale Organisationen. In diesen drei Kategorien wurden bislang 13,7 Milliarden Dollar ausbezahlt. Während bei den Einzelpersonen zumindest alle Antragsteller auf Summen bis zu 50.000 US-Dollar den geforderten Betrag auch erhielten, ist die Diskrepanz zwischen Antragssumme und Auszahlungsbetrag am größten bei den Unternehmen. So enthielt beispielswiese ein türkischer Ölkonzern statt der geforderten einen Milliarde US-Dollar lediglich 170 Millionen.

Die letzte Frist für die Einreichung von Kompensationsanträgen lief im Februar 1997 ab. Seitdem können nur noch solche Personen einen Antrag stellen, die seit dem Golfkrieg verschollen sind und vielleicht doch noch auftauchen, sowie Menschen beziehungsweise deren Anverwandte, die heute noch durch Landminen oder Streubomben verletzt oder getötet werden, die während des Golfkrieges zunächst nicht explodiert waren.

Bis Ende 2003 will die UNCC sämtliche Anträge entschieden haben – bis auf jene, die Wiedergutmachung fordern für Umweltschäden, die die irakischen Besatzungtruppen vor allem durch die Zerstörung irakischer Ölanlagen und das Abbrennen von Ölfeldern angerichtet hatten. Die Prüfung und finanzielle Bewertung derartiger ökologischer Schäden ist Neuland für die UNO und wird nach Einschätzung der Kommission nicht vor Ende des Jahres 2004 abgeschlossen sein.