Kaplan muss seine Siebensachen packen

Diese Woche werden sich Deutschland und die Türkei voraussichtlich über eine Abschiebung des Kalifen von Köln einigen. Innenminister Schilys Bedingung: Die Todesstrafe soll zwar verhängt, aber nicht vollstreckt werden dürfen

BERLIN/ISTANBUL taz/dpa ■ Die Tage des Kalifen von Köln in Deutschland sind offenbar gezählt. Schon in dieser Woche wollen sich Innenminister Otto Schily und sein türkischer Amtskollegen Rüstü Kazim Yücelen in Berlin treffen, um über eine Auslieferung Metin Kaplans zu sprechen. „Ich hoffe auf Einvernehmen“, sagte Schily dem Spiegel.

Kaplan ist der Chef der Islamistenorganisation „Kalifatsstaat“, die die Bundesregierung vor einigen Tagen verboten hatte. Er sitzt derzeit wegen eines Mordaufrufs in Düsseldorf in Haft. In der Türkei ist er wegen Landesverrats angeklagt. 1998, am 75. Geburtstag der türkischen Republik soll er einen Anschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara befohlen haben. Ihm droht die Todesstrafe. Nach deutschem Recht kann er deshalb nicht abgeschoben werden. Es wird allerdings angenommen, dass die Regierung in Ankara die von Deutschland geforderte Zusicherung geben wird, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken und Kaplan nicht zu foltern.

Der türkische Justizminister Hikmet Sami Türk wies am Samstagabend darauf hin, dass die Regierung in Ankara diese Garantie nicht geben könne. Darüber könne als „einzig zuständige Instanz“ nur das Parlament entscheiden. Doch faktisch kann der Ministerpräsident, dem jedes Todesurteil zugeleitet wird, entscheiden, ob er es dem Parlament vorlegt oder nicht. Seit 1984 wurde dem Parlament kein Todesurteil mehr zur Bestätigung vorgelegt. Auf dem Schreibtisch von Ministerpräsident Bülent Ecevit blieb deshalb unter anderen auch das Todesurteil gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan liegen. Ecevit hatte es gestoppt, um auf Bitten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte das dort erwartete Urteil über den Fall abzuwarten.

Die deutsche Regierung hat mittlerweile deutlich gemacht, dass die Zusage Ecevits, ein Todesurteil gegen Kaplan nicht weiterzuleiten, ihr als Garantie ausreichen würde. Zuvor war überlegt worden, ob man die türkische Regierung bitte, bestimmte Straftaten aus der Anklage streichen zu lassen, sodass es gar nicht erst zu einem Todesurteil kommt. Das aber würde der türkischen Regierung den Vorwurf eintragen, zu starken Einfluss auf den Prozess zu nehmen. OES