Kurzer Prozess

■ Schill ohne Sorgen vor Gericht. Es gab kaum kritische Nachfragen

Nach dem zweiten Tag ist schon alles vorbei. Beim ersten Prozess gegen Ronald Schill vor dem Landgericht im vorigen Jahr hatte die Kammer wochenlang verhandelt. Bei der Neuauflage hingegen, die der Bundesgerichtshof (BGH) im September gefordert hatte, wird kurzer Prozess gemacht. Schon am Mittwoch wird plädiert. Für Freitag wird das Urteil im Verfahren gegen den Innensenator erwartet, der als Amtsrichter im Mai 1999 Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung begangen haben soll.

Einige ehemalige KollegInnen bestätigten gestern als ZeugInnen ihren Eindruck, dass Schill damals die Beschwerde zweier Prozesszuschauer gegen ihre Inhaftierung nur zögerlich bearbeitete. Als die beiden schon den dritten Tag im Gefängnis saßen, will ein Richterkollege beim Kantinengespräch von Schill den Eindruck gewonnen haben, „dass er das verschleppen wollte“. Eine Staatsanwältin zeigte auf, dass Schill damals die Unwahrheit gesagt habe. Er hätte in der Kantine behauptet, er müsse für die Beschwerde noch ein Protokoll fertigstellen. Die Protokollführerin hatte am Montag ausgesagt, dass das Protokoll zu dem Zeitpunkt schon seit 24 Stunden fertig gewesen sei.

Zwei Zeugen verwiesen auf eine Richterin, die Schill damals in der Kantine direkt mit dem Eindruck konfrontiert habe, dass er die Bearbeitung der Beschwerde verzögere. Sie selbst aber wollte sich gestern nicht mehr erinnern – und musste sich vom Staatsanwalt fragen lassen, wieso ihr die wichtigsten Gesprächsfetzen entfallen seien, während ihr andere Details der Kantinenrunde noch gut im Gedächtnis waren.

Es war die einzige kritische Frage, die in dem Prozess formuliert worden ist. ee