DAS ÄNDERT SICH:

Mehr Rechte für Verbraucher

Bessere Garantiebedingungen

Ab dem 1. Januar bekommen Verbraucher auf jedes Gebrauchsgut zwei Jahre Garantie. Das heißt, der Händler, der das Produkt verkauft, muss zwei Jahre für die Sachmängel geradestehen. Neu ist auch: In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass die Ware nicht mangelhaft war.

Besserer rechtlicher Schutz

Auch neu: Verbraucherverbände dürfen in Zukunft Sammelklagen gegen Unternehmen einreichen. Überall, wo Bürger um geringe Beträge geprellt werden, können sie sich zukünftig von den Verbraucherverbänden vor Gericht vertreten lassen. Bisher war jeder Verbraucher auf sich allein gestellt.

Biosiegel

Für Ernährungsbewusste: Ab Beginn des neuen Jahres kann man Waren mit dem neuen Biosiegel in den Supermärkten kaufen. Mit dem grünen Sechseck sind künftig einheitlich die Produkte gekennzeichnet, die nach der EG-Ökoverordnung von 1991 hergestellt wurden. Laut den Verbraucherverbänden verbirgt sich hinter dem Siegel Ware von hoher Qualität. Das Besondere an der Biosiegel-Kampagne ist, dass zum ersten Mal massiv Ökoprodukte in die Supermärkte gebracht werden, was zu sinkenden Preisen für Biolebensmittel führen könnte.

Schnellere Überweisung

Auch der Handlungsspielraum der Banken wird eingeschränkt. Überweisungen müssen mit Beginn des neuen Jahres schneller bearbeitet werden, der Betrag muss dem Empfänger innerhalb von zwei bis vier Tagen gutgeschrieben werden. Die genaue Frist hängt davon ab, an welches Kreditinstitut überwiesen wird (zum Beispiel im Ausland). Hintergrund: Banken haben sich in der Vergangenheit mit Überweisungen Zeit gelassen und währenddessen mit dem Geld des Kunden gewirtschaftet, ohne ihm dafür Zinsen zu zahlen.

Steuerreformen

Ökosteuer

Am ersten Januar tritt die vierte von fünf Ökosteuerstufen in Kraft. Wie in den beiden Vorjahren wird die Steuer um 3,07 Cent (6 Pfennig) je Liter Sprit und um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je Kilowattstunde Strom angehoben. Der Staat verlangt dann beim Strom 1,79 Cent und bei der Mineralölsteuer für Benzin 62,38 Cent und für schwefelarmen Dieselkraftstoff 43,97 Cent. Der darin enthaltene Anteil an Ökosteuer, die seit 1. April 1999 erhoben wird, umfasst in beiden Fällen 12,26 Cent (24 Pfennig) je Liter.

Tabak- und Versicherungsteuer

Zur Finanzierung der Terrorismusbekämpfung werden jährlich rund 1,5 Milliarden Euro (3 Milliarden Mark) Steuererhöhungen benötigt. 1,02 Milliarden Euro soll die Tabaksteuer bringen, die 2002 und 2003 um 1 Cent je Zigarette erhöht wird.

Bei der Schadens- und Unfallversicherung steigt der allgemeine Versicherungssatz von 15 auf 16 Prozent, für Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent. Erhoffte Einnahmen: 510 Millionen Euro (1,1 Mrd. Mark).

Unternehmensteuerreform

Mit diesem Gesetz wurde unter anderem zugunsten des Mittelstands nachgebessert. Für Personengesellschaften sticht die von 50.000 auf 500.000 Euro (977.915 Mark) verzehnfachte steuerfreie Investitionsrücklage heraus. Steuer fällt nur dann an, wenn die durch Veräußerungsgewinne erzielte Rücklage erst nach zwei Jahren in Maschinen oder Kapitalbeteiligungen wieder angelegt wird. Ferner werden Dividenden aus Streubesitz an Kapitalgesellschaften von unter 10 Prozent im Interesse der Kommunalfinanzen gewerbesteuerpflichtig, Erlöse aus der Veräußerung nicht.

Steuern Umsatzsteuer/Kriminalität

Dem Betrug bei der Umsatzsteuer, insbesondere durch Banden, soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Die Ausfälle werden derzeit auf 22 Milliarden Mark (11,25 Millionen Euro) geschätzt. Um das einzudämmen, soll der direkte Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden erleichtert werden. Daneben werden Haftungsregelungen ausgeweitet, um so genannte Karussellgeschäfte mit Vorsteuerbetrug einzudämmen. Die Finanzbehörden dürfen künftig auch unangemeldet in den Geschäftsräumen verdächtiger Unternehmen erscheinen und diese prüfen. Firmen, die noch während der Umsatzsteuerprüfung mehr Umsatzsteuer auf ihre eingekauften Produkte zurückbekommen, als sie selbst an das Finanzamt für ihre Umsätze zahlen, müssen dazu Sicherheitsleistungen erbringen. Säumige Steuerzahler sollen dagegen stärker zur Rechenschaft gezogen werden.

Halbeinkünfteverfahren

Hierbei handelt es sich um einen grundlegenden Systemwechsel: Aktionäre müssen künftig nur die Hälfte der Ausschüttung versteuern, aber im Gegensatz zu bisher mit dem vollen Steuersatz. Dafür entfällt die Verrechnung mit der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer. Auch Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die kürzer als ein Jahr gehalten wurden, werden nur zur Hälfte besteuert.

Kilometerpauschale

Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag wird von 2.000 Mark auf 1.044 Euro (knapp 2.042 Mark) angehoben. Die Sparerfreibeträge liegen damit statt bei 3.100/6.200 Mark für (Singles/Verheiratete) bei 1.601/3.202 Euro. Damit sind jährlich Zinserträge und Aktienkursgewinne von gut 3.131, beziehungsweise 6.263 Mark steuerfrei. Zudem steigt die Kilometerpauschale für die ersten zehn Kilometer von fast 70 Pfennig auf 36 Cent (70,4 Pfennig), sinkt aber ab dem elften Kilometer von 80 Pfennig auf 40 Cent (78,2 Pfennig).

Steuererklärung

Bei der Steuererklärung bricht das Euro-Zeitalter erst für das Jahr 2002 an, die meisten Finanzämter wollen die Erklärung für das Jahr 2001 noch in D-Mark sehen.

630-Mark-Jobs

Die 630-Mark-Jobs werden ab ersten Januar zu Nebentätigkeiten für bis zu 325 Euro (gut 635 Mark). Geringfügig Beschäftigte können dann monatlich knapp ein Prozent mehr verdienen. Beiträge zur Renten- und Krankenkasse werden zu einem reduzierten Pauschalsatz erhoben.

Gesundheit und Pflege

Krankenkassenwahlrecht

Kassenversicherte können zukünftig ihre Kasse jederzeit mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende kündigen. Anders als bisher müssen sie sich 18 Monate an die neue Kasse binden. Wenn die Kasse die Beiträge erhöht, hat der Versicherte aber eine verkürztes Sonderkündigungsrecht.

Pflegeversicherung

Altersverwirrte Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf ein zusätzliches Pflegegeld von bis zu 460 Euro (900 Mark) im Jahr. Es muss für Tages- oder Nachtpflege oder andere Betreuungsangebote eingesetzt werden und soll die Angehörigen entlasten.

Rente

Kindererziehungszeiten

Väter und Mütter, die wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten und deswegen weniger verdienen, erhalten ihr individuelles Entgelt rentenrechtlich bis zum Durchschnittseinkommen aufgewertet. Diese Regelung gilt aber nur für Kinder, die nach 1992 geborenwurden.

Kinder/Familien

Kern des Gesetzespakets für Familien von 4,6 Milliarden Mark ist die Anhebung des Kindergelds. Für die ersten drei Kinder gibt es von Januar an 154 Euro monatlich (301,20 Mark), was für das erste und das zweite Kind eine Erhöhung um 31,20 Mark bedeutet.

Arbeitsmarkt

„Job-Aqtiv-Gesetz“

Im Rahmen des neuen „Job-Aqtiv-Gesetzes“ zur beschleunigten Vermittlung von Arbeitslosen werden etliche Neuerungen wirksam. Eingeführt wird die Möglichkeit von Jobrotation. Dabei ersetzen Arbeitslose einen Beschäftigten in Weiterbildung und erhalten dafür Lohnzuschüsse. Arbeitslose, die sich der Vermittlung ohne wichtigen Grund entziehen, werden künftig härter angefasst. Für sie soll die Untersützung für eine Sperrzeit von zwölf Wochen konsequent gestrichen werden.

Langzeitarbeitslose

Für Langzeitarbeitslose und deren Partner gilt künftig eine einheitlicher Vermögensfreibetrag von jeweils 520 Euro (1.000 Mark) pro Lebensjahr, der bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe unberücksichtigt bleibt. Das Vermögen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge bleibt unberücksichtigt. Der pauschalisierte Vermögensfreibetrag wird allerdings um die Sparraten zur Eigenvorsorge gemindert.

Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau wird auf eine neue Basis gestellt und auf wirklich Bedürftige begrenzt. Rund 200 Regelungen werden aufgehoben. Künftig beschränkt sich die Förderung nicht mehr auf den Neubau von Sozialwohnungen, sondern schließt auch bestehende Wohnungen ein. Die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen bleiben in der bisherigen Höhe. Für Kinder wird aber ein Zuschlag von 977,91 Mark (500 Euro) pro Kind angerechnet.

Rente und Alter Private Altersvorsorge

Neu ist auch die Förderung der privaten Altersvorsorge, deren Aufbau 2002 beginnt. Wer für den Ruhestand spart, wird vom Staat mit Zulagen und Steuererleichterungen belohnt, die 2008 ihr Maximum erreichen. Werden 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens eingespart, beträgt die Zulage dann pro Kind 185 Euro (361,83 Mark). 2002 erhält die Höchstförderung, wer einen geprüften Altersvorsorgervertrag abschließt und dafür 1 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens zurücklegt. Die Eigenvorsorge ist freiwillig.

Hinterbliebenenrenten

Einschnitte bei den Hinterbliebenenrenten werden wirksam, sofern die Partner jünger als 40 Jahre alt sind. Die Witwen-/Witwerrente wird in zukünftigen Fällen von 60 auf 55 Prozent gesenkt. Sind Kinder vorhanden, gibt es aber zusätzliche Rentenentgeltungspunkte.

Beitragspflicht

Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitseinkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden angehoben und erstmals in Euro festgesetzt: für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 4.500 Euro oder 8.801 Mark (bislang: 8.700 Mark oder 4.448 Euro) monatlich. In den neuen Ländern liegt der Wert bei 3.750 Euro und Monat (bislang umgerechnet 3.732 Euro). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost identische Bemessungsgrenze von derzeit 6.525 Mark oder 3.336 Euro auf 3.375 Euro im Monat. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen.

Terrorismus/Sicherheit

Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen. Das Paket erweitert die Kompetenzen der Geheimdienste. Ausländerrechtliche Bestimmungen werden verschärft und Ausweisungen erleichtert.

Bundeskriminalamt

Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Seine Zentralstellenfunktion wird gestärkt. Bei Datenerhebungen muss das BKA nicht mehr den Weg über die Länderpolizeien gehen.

Bundesgrenzschutz

Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche wird verbessert. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste.

Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse, die einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für Verfassungsschutz eingeräumt. Um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden, dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind. Ferner darf der Verfassungsschutz auch Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten.

Asylverfahren

Die Sprachaufzeichnung wird gesetzlich zugelassen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. An ausländische und zwischenstaatliche Stellen dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen und eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

Ausländergesetz

Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann.Voraussetzung für eine Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttätigkeiten beteiligt oder „wenn Tatsachen belegen“, dass er den internationalen Terrorismus unterstützt.

Ausländerzentralregister

Dieses zentrale Register wird zu einer Visa-Entscheidungs-Datei ausgebaut. Der Zugriff für Polizeibehörden wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Außerdem soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Die Angabe ist freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt.

Personalausweis- und Passrecht

Ausweise dürfen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten. Diese Merkmale dürfen auch verschlüsselt werden. Die Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden.

Heimgesetz

Die Änderungen sollen die Rahmenbedingungen für rund 850.000 ältere und behinderte Menschen in Heimen verbessern. Die Heimaufsicht wird durch eine mindestens einmal jährliche Prüfung gestärkt. Heimverträge werden durch die Aufschlüsselung der Leistungen transparenter. Dem Heimbeirat können auch Angehörige, Vertrauenspersonen oder Seniorenvertretungen angehören.

Adoptionsvermittlung

Nach der Haager Adoptionskonvention sollen Adoptionen über die Grenzen hinweg erleichtert und der Kinderhandel bekämpft werden. Ab 2002 gilt in Deutschland, dass Adoptiveltern und -kinder eine Adoption durch das Vormundschaftsgericht auch in Staaten anerkennen lassen, die der Konvention nicht beigetreten sind. An die Vermittlung werden verschärfte Eignungsanforderungen gestellt.

Bundeswehr

Der Wehrdienst dauert nur noch neun statt zehn Monate. Zugleich wird es möglich, zunächst nur sechs Monate zu dienen. Die verbleibenden drei können in zwei sechswöchigen Teilen absolviert werden. Ferner sollen in den nächsten fünf Jahren 3.000 Soldaten weitgehend ohne finanzielle Einbußen schon mit 50 Jahren in den Ruhestand gehen können. Der Besoldungseinstieg beginnt jetzt bei 1.439 Euro (2.814 Mark).

Zivildienst

Der Zivildienst wird von elf auf zehn Monate verkürzt. Im Zivil- und Katastrophenschutz wird die erforderliche Zeit zur Vermeidung des Zivildienstes von sieben auf sechs Jahre ermäßigt. Mit der Dienstzeitverkürzung wird das Entlassungsgeld von 1.500 auf 690 Euro (1.350 Mark) verringert.

Justiz

Rechtsschutz

Der Rechtsschutz soll für den Bürger künftig einfacher und schneller möglich sein. Die Konzentration auf die gütliche Beilegung von Streit soll dazu beitragen, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen stärker akzeptiert und weniger häufig Rechtsmittel eingelegt werden. Vor Berufungs- und Revisionsgerichten werden streitwertabhängige Zugangsbarrieren abgebaut.

Verjährungsrecht

Für Gewährleistungsansprüche aus Kauf-, Werk- und Reiseverträgen wird die Verjährungsfrist von jetzt sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.

Kaufrecht

Tritt der Schaden oder Mangel bei einer gekauften Ware binnen sechs Monaten ein, trägt der Verkäufer die Beweislast. Er haftet auch für Herstellerangaben und Werbeaussagen zum Produkt.

Prostitution

Die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland werden rechtlich besser geschützt. Sie können ihr Entgelt gerichtlich einklagen, während die Freier keine rechtlichen Ansprüche haben. Im Strafgesetzbuch werden die Teile gestrichen, die die Förderung der Prostitution unter Strafe stellten. Menschenhandel, Zwangsprostitution und ähnliche Delikte bleiben strafbar.

Gewaltschutzgesetz

Gewaltopfer in Familien werden künftig besser geschützt. Sie müssen nicht zwangsläufig den gemeinsamen Haushalt verlassen. Von ihren Männern geschlagene Frauen sind nicht länger nur aufs Frauenhaus angewiesen. Sie sollen leichter per Eilanordnung des Gerichts durchsetzen können, dass ihnen die gemeinsame Wohnung befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

Hochschule

Zum 1. Januar wird der Status eines Juniorprofessors eingeführt, um die lange Qualifikationsdauer des Wissenschaftsnachwuchses zu verkürzen. Bei der Besoldung steht nicht mehr das Dienstalter im Vordergrund. Vielmehr werden Engagement und Leistung entscheidend.

Meister-Bafög

Fortbildungswillige Fachkräfte bekommen künftig die gleichen Bafögsätze wie Studenten. Bei Ganztagsfortbildung steigt der Höchstfördersatz um 10 Prozent auf 611 Euro (1.195 Mark).

Falschparker

Wer länger als eine Stunde im Halteverbot parkt und den Verkehr behindert, hat zudem Glück, denn in diesem Falle wird die Gebühr auch noch zusätzlich gesenkt: Er zahlt dann nicht mehr 75 Mark, sondern nur noch 35 Euro und hat so eine Ersparnis von 6,55 Mark.

Post

Das Briefmonopol der Deutschen Post AG wird noch einmal verlängert. Ihre Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm und Massendrucksachen bis 50 Gramm gilt bis 2007 statt wie bislang vorgesehen bis Ende Dezember 2002.

Internet

Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Anfang 2002 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt, erleichtert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der Europäischen Union.

Naturschutzgesetz

Die Naturschutzreform sollte ursprünglich am 1. Januar in Kraft treten. Dies verzögert sich nun, weil der Bundesrat Korrekturen durchsetzen möchte. Mit der Reform sollen 10 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands zum Biotop-Verbundsystem zusammengefasst werden. Dabei soll mindestens ein Verbindungsglied wie etwa ein Kirchturm als Nistplatz für Turmfalken oder ein Fluss in das Nachbargebiet herüberreichen.

Die Regelung der Ausgleichszahlungen für Naturschutzmaßnahmen soll den Bundesländern überlassen werden. Neue Regeln sollen für die „gute fachliche Praxis“ eingeführt werden, also die Naturschutzauflagen für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Außerdem soll das neue Klagerecht für Verbände auch auf Bundesebene gelten.

Währung/Euro (allgemein)

Konten und sonstige Verträge wie Miet-, Bauspar- und Versicherungskontrakte werden automatisch auf die neue Währung umgestellt. Dabei darf es keine Verluste geben. Das Tauschverhältnis von D-Mark zu Euro ist bereits 1999 auf 1,95583 zu 1 festgelegt worden. Die Währungsumstellung – keine Währungsreform – berührt also Einkommen und Vermögen in gleichem Maße wie Aufwendungen und Verbindlichkeiten. Es kann allerdings zu weiteren Preisbewegungen im Handel kommen, wo bis Ende Februar auch noch mit D-Mark bezahlt werden kann. Für deren Rückgabe über die Zentralbanken gibt es keine Fristen.

Um den Euro reibungslos einzuführen, haben die Nationalstaaten eine Fülle von Gesetzen erlassen – so auch Deutschland. Darin wurden sämtliche Gebühren, Einkommensgrenzen, Steuerfreibeträge und viele andere „Signalbeträge“ aufgelistet. Um bei der Umrechnung krumme Beträge hinter dem Komma zu vermeiden, wurde ab- oder aufgerundet.

zusammengestellt von:

CHRISTIAN JAKOB, dpa, taz