Mehr Geld für Schuldner

■ Höhere Pfändungsfreigrenzen bewahren nach neuem Recht Arme vorm Abstottern

Das neue Jahr fängt für Einige gut an: Alle, die nicht mehr wissen, wie sie aus der Verschuldung rauskommen sollen, können aufatmen. Seit zwei Tagen gelten höhere Pfändungsfreigrenzen.

Das ist das Geld, das ein Schuldner behalten darf, ohne dass Gläubiger es ihm wegnehmen können. Das heißt: Wer 940 Euro (1.820 Mark) netto im Portmonnaie hat, muss davon noch keine Schulden abstottern. Jeder Cent darüber geht allerdings zum Rechnungen Begleichen drauf. Das sind rund 306 Euro (600 Mark) mehr als nach altem Recht.

Wenn der- oder diejenige ein unterhaltspflichtiges Kind hat, verschiebt sich die Pfändungsgrenze weiter nach oben: es bleiben also 1.280 Euro (2.500 Mark) im Monat. „Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 190 Euro (380 Mark)“, informiert die Verbraucherzentrale Bremen. Dieser Freibetrag hat eine Höchstgrenze: 2.850 Euro (5.580 Mark).

Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen sei die erste seit 1992, so die Verbraucherzentrale. Seit zehn Jahren würden damit die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland berücksichtigt.

Durch die höheren Grenzen soll die Motivation der Schuldner gestärkt werden, sich selbst aus der Misere herauszuarbeiten. Auch beim langsamen Schuldenabbau bleibe durch die neue Regelung mehr vom Gehalt übrig als das Existenzminimum.

Bei den alten Pfändungsgrenzen hätten die Überschuldeten etwa so viel übrig behalten wie den Sozialhilfesatz, erklärt die Verbraucherzentrale. „Wozu noch arbeiten, wenn sowieso alles gepfändet wird?“, hätten sich viele Schuldner gefragt. Diesen demotivierenden Zustand wollte der Gesetzgeber offenbar nicht mehr länger hinnehmen. Die neuen Freigrenzen gelten auch für Pfändungen, die schon vor dem 1.1.2002 eingeleitet worden sind. Die Verbraucherschützer empfehlen SchuldnerInnen, deren Lohn gepfändet wird, außerdem, sich beim Arbeitgeber zu versichern, dass die neuen Freigrenzen beachtet werden. Ulrike Bendrat