C&A ist Richtern zu billig

Gericht stoppt Rabattaktion zum Euro-Start. Kleiderkette wollte allen Kunden 20 Prozent Preisnachlass gewähren

DÜSSELDORF dpa ■ Die Bekleidungskette C&A hat den Streit mit den Wettbewerbsschützern durch die Ausweitung ihrer Rabatte weiter zugespitzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf dem Unternehmen die Gewährung eines Preisnachlasses von 20 Prozent für Kartenzahler im Zuge der Euro-Umstellung verboten hatte, kündigte das Modehaus gestern an, auch Barzahler erhielten den Rabatt. Doch auch die neue Aktion wurde gestoppt.

Wie das Landgericht am Nachmittag mitteilte, sei C&A untersagt worden, seinen Kunden bis zum heutigen Samstag den Rabatt zu gewähren. Bei Zuwiderhandlung drohe C&A ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Als Begründung nannte das Gericht wie schon bei seiner ersten Entscheidung am Donnerstag, dass die Rabatt-Kampagnen befristet seien, die Verbraucher unter Kaufdruck setzten und daher nicht zulässig seien.

Über den Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bereits ein Ordnungsgeld festzulegen, entschied das Gericht noch nicht. Neben den Wettbewerbsschützern rügte unterdessen auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) C&A: Mit der befristeten Gewährung von Rabatten verstoße das Unternehmen gegen geltendes Recht. Anerkannte Sonderveranstaltungen sind unter anderem Schluss- und Räumungsverkäufe.

Die C&A-Aktion aber könnten die Kunden nicht mehr von Schlussverkäufen unterscheiden, sagte ein HDE-Sprecher. „Es geht nur noch um Rummel.“