Beschäftigung beschäftigt Behörden

Verein zur Förderung beruflicher Bildung: Abfindungen für die Geschäftsführer, kein Gehalt für Mitarbeiter  ■ Von Sandra Wilsdorf

Als die 120 Beschäftigten des Vereins zur Förderung der beruflichen Bildung Ende Dezember auf ihren Konten das Gehalt begrüßen wollten, war dort nichts angekommen. Denn kurz vor Weihnachten hatte einer der einst größten Hamburger Weiterbildungsträger Konkurs angemeldet – ohne es seinen Mitarbeitern mitzuteilen (taz berichtete).

1999 war das erste Mal von einem bedrohlichen Defizit die Rede gewesen. „Ursache waren strukturelle Gründe und Managementfehler“, sagt Betriebsratsvorsitzender Winfried Schebesch. So werden die Maßnahmen pro Teilnehmer bezahlt. Sind sie nicht ausgelastet oder brechen Teilnehmer ab, bleibt der Träger auf den Festkosten sitzen – ein Schicksal, das alle Träger teilen. Beim Verein zur Förderung der beruflichen Bildung kamen jedoch noch „fehlende Controlling und Managementfehler in der Dependance in Mecklenburg-Vorpommern hinzu“, sagt Schebesch.

Eigentlich hätte der Verein jedoch gar nicht überschuldet sein können. Denn nachdem er im Sommer die Bereiche Jugend- sowie Erwachsenenbildung an andere Träger verkauft hatte war nur noch „Beschäftigung“ übrig geblieben. Und dessen ABM-Projekte werden komplett von Sozialbehörde und Arbeitsamt finanziert. Doch möglicherweise haben Altlasten den Neustart erschwert: Obwohl die Geschäftsführer der inzwischen verkauften Vereinsteile sofort neue Jobs hatten, sollen sie bis zu 145.000 Mark Abfindung kassiert haben – vom übrig gebliebenen Beschäftigungsträger. „Ob Zuwendungen zweckentfremdet wurden, wird man klären müssen“, sagt Stefan Marks, Pressesprecher der Sozialbehörde.

Denkbar ist auch, dass die beiden Vereinsteile nicht genügend Geld gebracht haben, um die Schulden zu decken. „Wie hoch die Erlöse waren, wurde uns nie gesagt, der Vereinsvorstand hat nur mitgeteilt, es reiche“, sagt Schebesch. Der Vorstand hat sich bislang zu den Problemen nicht geäußert, für morgen ist eine Betriebsversammlung geplant.

Dort wird es um die Zukunft der 103 ABM-Teilnehmer und rund 15 Stammbeschäftigten gehen. „Wir haben ein Konzept erarbeitet, dass andere Träger die Projekte sofort übernehmen können. Wir hoffen auf eine schnelle Entscheidung, damit die Beschäftigten nicht auch noch auf ihr Januar-Gehalt verzichten müssen“, sagt Maik Schwartau, stellvertretender Betriebrats-Chef.

Das Problem: Nach dem neuen Zuschnitt der Behörden ist noch unklar, wer überhaupt zuständig ist. In der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ist die Sache bekannt, „es spricht vieles dafür, dass wir die, die bisher in Maßnahmen waren, zur Fortsetzung bei anderen Trägern unterbringen“, sagt Sprecher Andreas Richter. Bisher war jedoch die Sozialbehörde zuständig, und die hat zunächst alle Zuwendungen gestoppt, „damit die nicht auch noch in der Konkursmasse verschwinden“, sagt Stefan Marks. Gemeinsam mit Insolvenzverwalter und Arbeitsamt wolle man nun überlegen, welche Projekte weitergeführt werden können.

„Es gibt bereits für alle Projekte Interessenten“, sagt Wolfgang Rose. Eine langfristige Ausschreibung wäre nichts als, „das Abladen von Managementfehlern auf dem Rücken der Beschäftigten. Ver.di fordert, innerhalb von wenigen Tagen zu prüfen, welche Träger welche Projekte übernehmen können und sie dann sofort zu übergeben.