Freie Fahrt ab 17

■ Mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ sollen Jugendliche bereits früher Fahrpraxis im Straßenverkehr sammeln

Was der Prinz von England kann, soll nun auch Jugendlichen in Deutschland ermöglicht werden. Wenn es nach dem Willen der Verkehrsexperten aus sieben Bundesländern geht, sollen Jugendliche in Deutschland zukünftig früher mit dem Autofahren beginnen dürfen.

In der gestrigen Informationsveranstaltung, zu der die Hamburger Innenbehörde eingeladen hatte, präsentierten die Referenten der Verkehrsministerien das Modell „Begleitetes Fahren“. Darin wird empfohlen, dass sich Jugendliche im Alter von 16einhalb Jahren zum Fahrunterricht anmelden dürfen und ihnen bereits im Alter von 17 Jahren die Fahrerlaubnis ausgehändigt werden kann. Nach dem Erhalt soll zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr ein Jahr lang Fahrpraxis gesammelt werden. Dabei darf der Fahranfänger allerdings nur unter Aufsicht eines Führerscheininhabers ans Steuer, der mindestens 25 Jahre alt und seit mehr als 7 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Nach dem Praxisjahr soll die Ausbildung durch eine theoretische und praktische „Reflektion“ in der Fahrschule beendet werden. Es folgen die bereits üblichen zwei Jahre Probezeit. Die Kosten für den Führerschein sollen sich nicht ändern, da ein Teil der Kosten für den Praxisunterrichts zugunsten der dafür teureren Abschlußprüfung entfällt.

Die Idee des Erwerbs von Fahrpraxis in Begleitung ist nicht neu. Nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch im europäischen Ausland, wie Frankreich, Österreich oder Schweden, gehört der Erwerb von Fahrpraxis unter Aufsicht inzwischen zur Normalität. Ausschlaggebend für die Initiative der Bundesländer waren aktuelle Zahlen aus Schweden, wo „begleitetes Fahren ab 16“ das Unfallrisiko bei Anfängern um 40 Prozent verringern konnte. Rund ein Viertel aller Verkehrsunfälle in Deutschland geht auf das Konto der 18 bis 24-jährigen. Ihr Anteil in der Bevölkerung liegt aber nur bei 8 Prozent. „Wir erhoffen uns eine Reduktion des Unfallrisikos junger Fahranfänger“, so Rupert Schubert vom Referat Straßenverkehrsrecht in Hamburg.

Mitte des Jahres soll das Modell dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Einwilligung der Länder vorausgesetzt, kann es bereits ab Herbst umgesetzt werden. Im Vorfelde seien noch versicherungs- und strafrechtliche Fragen zu klären, die insbesondere die Begleitperson betreffen, erklärt Rupert Schubert. So ist ist noch offen, wer im Falle eines Unfalls Schuld und Kosten zu tragen hat. Marcellus Gau