Genuss um 30 Prozent reduziert

Einkaufen mit Hürden, kontrollierte Geschäfte, Sozialhilfe nach Gutdünken. Das Asylbewerberleistungsgesetz und die Chipkarte machen es möglich

Die Versprechen auf der Webseite von Sodexho, einem der europaweit führenden Service- und Catering-Unternehmen, klingen verführerisch: Geworben wird den Slogans „Menschlichkeit erleben“ und „Genusss mit Geschmack“. Doch diejenigen, die in den Genuss von Leistungen der Sodexho-Infracard kommen, können davon nur träumen: Asylbewerber ebenso wie in Berlin geduldete Bürgerkriegsflüchtlinge – etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien – erhalten ihre ohnehin schon gegenüber dem Regelsatz um rund 30 Prozent gekürzten Sozialhilfe oft nur noch als Guthaben auf der Infracard. „Die Entscheidung, wie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt werden, ist eine politische“, kritisiert Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.Wer das Pech hat, etwa den Bezirken Reinickendorf, Spandau oder Schöneberg-Tempelhof zugewiesen zu werden, erhält als Erwachsener allenfalls ein monatliches Taschengeld von rund 40 Euro in bar und ansonsten die Infracard.

Die Chipkarte galt vor rund zwei Jahren als Antwort der damaligen Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) auf die Proteste von Betroffenen und Flüchtlingsunterstützern gegen die so genannten Wertgutscheine. Doch wesentlich verbessert habe sich allenfalls die Kontrolle über das Einkaufsverhalten der Flüchtlinge, kritisieren antirassistische Initiativen. Zudem wird die Chipkarte in Discountketten wie Aldi und Penny nicht akzeptiert. Lange Anfahrtswege sind die Folge.

Gravierender sei jedoch, dass das Asylbewerberleistungsgesetz seit acht Jahren gelte, ohne dass die Leistungen gestiegen seien, kritisiert Classen. Lediglich eine Inflationsanpassung sei in der Zeit unter Rot-Grün vorgeschlagen worden – um gerade 1,5 Prozent, gültig seit 1. Januar. Doch selbst dagegen stellen sich auch sozialdemokratisch regierte Bundesländer im Bundesrat bislang quer.

Und viele Flüchtlinge mit dem so genannten Duldungsstatus erhalten ohnehin noch weniger. Mit der Begründung, die Betroffenenen seien lediglich „zum Zwecke des Sozialhilfebezugs“ nach Deutschland eingereist, wird des öfteren das Taschengeld gar nicht ausgezahlt.

Auch das von der Bunderegierung geplante Zuwanderungsgesetz wird da nicht für Besserung sorgen. Im Gegenteil: Rot-Grün drohe mit der Ausdehnung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf weitere Flüchtlingsgruppen, während der Bundesrat die Leistungen weiter zusammenstreichen wolle, warnt Classen. HKL