Der Vermittler wird zum Profiler

Dank des neuen Job-Aqtiv-Gesetz muss sich das Arbeitsamt die Jobsuchenden genauer anschauen

Stuckarbeiten gehören nicht zu den normalen Arbeitsanforderungen an einen Bauarbeiter. Doch wenn er arbeitslos ist und Interesse hat sich fortzubilden, könnte Stuckkenntnis ihm den Einstieg in einen neuen Job ermöglichen. Natürlich nur, wenn gerade Stuckspezialisten gesucht werden. Und ob das gerade der Fall ist, weiß das Arbeitsamt. Das soll seit 1. Januar mit Hilfe des Job-Aqtiv-Gesetzes die Arbeitslosen besser auf die Nachfrage des Arbeitsmarkts vorbereiten.

Die Zauberworte heißen „Profiling“ und „Eingliederungsvereinbarungen“. Sie sollen vor allem bei schwer zu Vermittelnden Wirkung zeigen. Eingesetzt werden sie aber – nach dem Motto „präventiv statt reaktiv“ – bei jedem, der sich arbeitslos meldet.

Das Profiling lässt die Arbeitssuchendendatei erheblich anschwellen. Das Bewerberprofil wird durch eine Chancenprognose ergänzt. Ganz marktgerecht wird im Gespräch eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt. Der Vermittler widmet seinem Schützling dafür zunächst einfach mehr Aufmerksamkeit, versucht zu erfahren, welche Berufspraxis vorhanden ist und bewertet diese im Hinblick auf die aktuelle Marktlage – der Bauarbeiter mit einem Händchen für Stuck würde hier den Vermerk „günstig“ bekommen, wenn das gerade gefragt ist.

Ziel des Profiling ist es auch, die Berufserfahrung genauer zu beschreiben. Vielleicht hat der Bewerber noch mehr Fähigkeiten, als in seinem Zeugnis stehen. So hat ein Buchhalter in einem kleinen Betrieb vielleicht wie selbstverständlich im Verkauf mitgearbeitet. Dann könnte er sich zum Verkäufer fortbilden lassen. Seine Chancen vergrößern sich – hofft das Arbeitsamt.

Schwierig wird es, wenn der Arbeitssuchende selbst sein Tätigkeitsfeld nicht genau beschreiben kann. Dann, so sieht es die Neuregelung vor, wird er von einem externen Träger eine Woche lang genauer unter die Lupe genommen. Bisher ist allerdings unklar wie und von wem. „Wir haben das Gesetz seit zwei Wochen auf dem Tisch und müssen das noch genauer ausgestalten“, sagt Klaus Pohl, Sprecher des Landesarbeitsamts. Das wird spätestens dann nötig, wenn ein Arbeitssuchender die Einschaltung eines Dritten, etwa einer private Vermittlungsagentur, verlangt. Das ist sein verbrieftes Recht nach einem halben Jahr erfolgloser Jobsuche durchs Amt.

Das Ergebnis des Profiling wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Der Bewerber verpflichtet sich zu den empfohlene Fortbildungen oder Bewerbungstrainings und sich dann vielleicht auch selbst auf Jobsuche zu machen. „In erster Linie eine moralische Verpflichtung“, nennt Pohl diese Vereinbarung. Denn negative Konsequenzen hat es für den Arbeitslosen nur, wenn er eine angemeldete Maßnahme nicht besucht. Dann wird er, wie bisher auch, zwölf Wochen lang für weitere Programme gesperrt.

Zunächst hat das neue Gesetz mehr Jobs beim Arbeitsamt geschaffen: 100 neue Vermittler wurden bereits im Oktober neu eingestellt. 100 weitere wurden in der Behörde umgeschult, um das Profiling bewältigen zu können. Im Laufe des Jahres sollen weitere 100 Vermittler außerhalb des Amtes aktiv werden. Wer das sein wird, ist allerdings noch nicht klar. MARKUS MÜNCH