Bremen-Adana gebilligt

■ Abschiebung doch in die Osttürkei möglich

Das Bremer Innenressort hat das Ausländeramt gebeten, die Ausreise der kurdischen Familie M. in den Osten der Türkei zu ermöglichen. Das sagte Behördensprecher Markus Beyer gegenüber der taz. Zuvor hatte ein Sozialbetreuer Alarm geschlagen, weil die siebenköpfige Familie am 15. Januar weitgehend mittellos ins westtürkische Istanbul abgeschoben werden sollte (die taz berichtete). Verwandte aber wohnen nur im 2.000 Kilometer entfernten Stammgebiet der Familie bei Mardin. Nun will die Behörde Anschlussflüge ins östliche Adana buchen. Sonst werde man eine Busreise sicherstellen, hieß es.

Die Familie hat über zehn Jahre in Bremen gelebt, von fünf Kindern unter 16 Jahren sind drei hier geboren. Die Großeltern gehörten zur arabischsprachigen Minderheit aus der türkischen Grenzregion zu Syrien. Die Eltern haben zuletzt nachweislich im Libanon gelebt, sind aber vor dem Bürgerkrieg dort mit türkischen Papieren nach Deutschland geflüchtet. Nach offizieller Lesart sind sie Türken; sie werden auch mit türkischen Papieren ausreisen. Zwar sind noch nicht alle Gerichtsentscheidungen über ein Bleiberecht der Familie in Deutschland gefallen, doch haben ausstehende Urteile keine aufschiebende Wirkung. Im Innenressort hieß es, grundsätzlich würden Anträge auf Ausreise in die Osttürkei geprüft. Im aktuellen Fall werde man der persönlichen Lage der Familie gerecht. ede