Für oder wider „Konzern Bremen“?

■ Staatsgerichtshof entscheidet heute über die Klage der Grünen

Heute will der Staatsgerichtshof erklären, zu welchem Ergebnis er bei der Beurteilung des bremischen Beleihungsgesetzes gekommen ist. In diesem Gesetz ist geregelt, dass und wie private Gesellschaften staatliche Aufgaben – wie zum Beispiel die Wirtschaftsförderung – übernehmen können. Gegen dieses Gesetz klagten die Grünen. Es sei verfassungswidrig, so der von der Oppositionspartei beauftragte Jurist Dian Schefold im Herbst letzten Jahres. Die Kontrollrechte und Einflussmöglichkeiten des Parlaments würden durch das Gesetz eingeschränkt.

Neben der Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) und ihrem Bremerhavener Pendant BIS, die für die Stadt Wirtschaftsförderung und Ansiedlungspoltik betreiben, sind auch die Bremer und Bremerhavener Arbeit GmbH beliehene Gesellschaften. Die Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern ins Arbeitsleben und damit verbundene Förderungen liegen in ihrer Hand.

Die vom Senat mit der Rechtsprüfung beauftragten Fachleute widersprachen der Auffassung des Schefold-Gutachtens. Durch „ein umfassendes Berichtswesen“ im Rahmen des Controlling entstünde letztlich „neue Transparenz“.

Für die klagenden Grünen ist das Urteil nur ein Baustein im Kampf gegen den „Konzern Bremen“. Über 230 GmbHs wurden in der Regierungszeit der großen Koalition aus der Verwaltung ausgegründet. Diese Gesellschaften sind zwar nicht beliehen, gehören aber auch zur Strategie des „Neuen Steuerungsmodells“, mit dem Kommunen in der ganzen Bundesrepublik die öffentliche Verwaltung verschlanken wollen. Zu Lasten demokratischer Kontrolle, sagen KritikerInnen, und auch zu Lasten des schwächeren Klientels staatlicher Fürsorge. Die Grünen hoffen, dass die Urteilsbegründung auch zur Privatisierungswut der Städte und Kommunen Stellung nimmt. hey