kombilohnmodelle

Büro statt Amt

Vom erfolgreichen Rüsselsheimer Modell hält die Bundesregierung offenbar (noch) nichts. Sie orientiert sich am Mainzer Kombilohnprojekt. In Rheinland-Pfalz werden Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ein Kindergeldzuschlag von 77 Euro pro Kind bezahlt, wenn sie einen Billigjob annehmen und so die Arbeitslosenstatistik und/oder die Kommunen entlasten. Für Alleinstehende beträgt die Obergrenze für die Gewährung von Kombilohn 897 Euro, für Paare und Alleinerziehende 1.707 Euro. Im Gegensatz zum Rüsselsheimer ist beim Mainzer Modell die Gründung eines „Büros für Arbeit“ nicht vorgesehen. Jobs und die Interessenten für das Modell finden sollen die Arbeitsämter. Die sind jedoch schon stark mit der Vermittlung von „normalen“ Arbeitslosen – und der Verwaltung der Massenarbeitslosigkeit – beschäftigt. KPK