Brücke vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern über Klagen gegen den Weiterbau der Ostseeautobahn A 20 südlich von Lübeck verhandelt. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Naturschutzverbände, sowie Landwirte aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Trassenführung verhindern, die die Wakenitzniederung durchschneidet.

Die Klagen richten sich gegen den Bau eines 15,4 Kilometer langen Autobahnabschnitts von der Anschlussstelle Lübeck-Genin bis zur Landesstraße 2 bei Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern. Die Trasse soll über eine 294 Meter lange Brücke über die Wakenitz führen. Der frühere Grenzfluss zur DDR ist heute die Grenze zwischen den beiden Bundesländern. Mit dem Lückenschluss wäre die A 20 von Lübeck bis Rostock durchgängig befahrbar. Die Naturschützer sehen in der Wakenitzniederung einen schützenswerten Naturraum von europäischem Rang. Die Planfeststellungsbeschlüsse müssen nach ihrer Auffassung aufgehoben werden, weil sie gegen Vorschriften des europäischen und nationalen Naturschutzrechts verstießen. Das Gebiet müsse als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden: machten die Natutschutzverbände vor den Richtern deutlich.Es gebe dort mehr als 120 Vogelarten, darunter Eisvogel, Wiesenralle und Heidelerche. Viele von ihnen stehen auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten. lno