BKK Hamburg zahlt

Im Finanzstreit zwischen der BKK Hamburg und Pflegediensten hat nach Angaben der BKK das Sozialgericht Hamburg in 63 Fällen im Sinne der Krankenkasse entschieden. Die BKK kündigte an, nun den betroffenen Pflegediensten die seit dem 1. April 2001 ausstehenden Gebühren zu zahlen – allerdings nur zu dem abgesenkten Tarif, den die BKK in neuen Verträgen durchzusetzen versucht. „Dem Kostenniveau im Bundesgebiet angepasst“, nennt das die BKK, die Pflegediens-te halten sie für unvereinbar mit ihren Qualitätsstandards. Seit Herbst hatte sich der Streit der BKK mit den Pflegediensten, aber auch mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft zugespitzt.