Auto-Pfand

Nicht nur Dosen, auch Blechkis-ten führen zu Streit ums Pfand. Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass sich Autos nicht ohne weiteres als „Sicherungseigentum“ übertragen lassen. In dem zugrunde liegenden Fall ging es ursprünglich um eine „verwahrloste und stark renovierungsbedürftige“ Wohnung. Der Besitzer hatte sich nach dem Auszug von seinem Mieter als Sicherheit die Schlüssel für einen Wagen geben lassen. Doch dieser gehörte dem Zwillingsbruder des Schmutzfinks, der erbost sein Eigentum zurückforderte. Das Gericht gab ihm Recht. Dabei hätte der Vermieter wissen müssen, dass er das Auto nicht annehmen darf. Denn ohne grünen Punkt läuft nichts. ako