der letzte prozess

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Seit 20. November verhandelt das Landgericht Schwerin gegen drei Schweriner Rechte. Die Anklage wirft den mehrfach wegen Körperverletzungs- und Propagandadelikten vorbestraften Ronny S. (27), André B. (27) und Enrico P. (28) Landfriedensbruch, versuchten Mord und schwere Brandstiftung vor. Sie sollen am 24. August 1992 Brandflaschen auf das „Sonnenblumenhaus“ in Rostock-Lichtenhagen geworfen haben, in dem sich damals 150 Menschen aufhielten. Dafür drohen im Falle einer Verurteilung nur Bewährungsstrafen, da die Ereignisse so lange zurückliegen.

Vor Gericht erinnerten sich die Angeklagten nicht mehr an Einzelheiten jener Nacht des 24. August 1992, als sie vor dem Plattenbau mit dem Sonnenblumenrelief standen, während „Deutschland den Deutschen“-Rufe über die Wiese hallten. Die Videoaufnahmen, die bislang im Gerichtssaal vorgeführt wurden, zeigten die drei Männer nur beim Zigarettenrauchen vor dem brennenden Haus.

Einige Monate nach der Brandnacht muss es beim Landeskriminalamt noch Videobänder mit anderen Bildern gegeben haben. Das sagt jedenfalls die Zeugin Yvonne F. Sie war 16 Jahre alt, als sie gemeinsam mit den Angeklagten nach Lichtenhagen fuhr. Yvonne F. konnte sich bei ihren ersten Aussagen vor dem Landgericht zunächst an nichts mehr erinnern. Anfang Januar bestätigte sie jedoch, was sie schon 1992 der Polizei gesagt hatte: Sie wisse auch heute noch, dass André B. eine Brandflasche geworfen habe. Und dass ihr damals entsprechende Aufnahmen beim LKA gezeigt wurden. Seitdem sprechen die Vertreter der Nebenklage von einer „Wende“ in dem Prozess. Das Gericht lässt nach diesen Videoaufnahmen suchen. Mit einem Urteil wird Ende Februar gerechnet. HKL