Teures Wohnen

Sozialwohnungen reißen neues Finanzloch. 3,3 Milliarden Euro fehlen in Bauetat für anstehende Nachzahlungen

Thilo Sarrazin, der neue SPD-Finanzsenator nimmt es mit dem Sparen offenbar sehr ernst. Er wolle kein zusätzliches Geld für die Altlasten aus dem Westberliner sozialen Wohnungsbau locker machen, sagte Sarrazin am Mittwoch. Nach einem Zeitungsbericht fehlen dem Senat für die Folgefinanzierung der Sozialwohnungsbauten der Jahrgänge 1987 bis 1997 rund 3,3 Milliarden Euro. Neue Verpflichtungen für den Berliner Haushalt seien „völlig unakzeptabel“ sagte auch Claus Guggenberger, Sprecher der Finanzverwaltung. Zwar bestätigte der Sprecher die Zahlen nicht, sagte aber, dass die Wohnungsbaugesellschaften grundsätzlich aufgefordert seien, selbst einen Ausgleich zu finden und ihre Wohnungsbestände entsprechend zu verwalten. Die Anschlussförderung für die 25.150 Wohnungen ist in der gegenwärtigen Finanzplanung nicht eingerechnet.

Die 3,3 Milliarden Euro, die in den ohnehin maroden Berliner Haushalt nun ein neues Finanzloch zu reißen drohen, hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genannt. Senator Peter Strieder (SPD) meinte, es würde sich nicht einmal lohnen, die Sozialwohnungen zu verkaufen, da die Objekte sämtlich überschuldet seien. Die seit 1972 praktizierte Art der Wohnungsbauförderung kostet das Land jährlich über 1,2 Milliarden Euro. Jede Berliner Sozialwohnung kostet somit mehr als ein Einfamilienhaus.

Er habe den Eindruck, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Oliver Schruoffeneger, dass die Wohnungsbauförderung nach dem alten Westberliner System „so etwas wie ein Fonds der Landesbank auf höherem Niveau“ sei. „Wer weiter Aufwendungsdarlehen nach dem alten Berliner Fördersystem vergibt, produziert neue Milliardenlöcher,“ warnte Schruoffeneger. Der Grüne forderte, dass es zusätzliche Mittel nur geben dürfe, wenn sich die Wohnungseigentümer durch einen Verzicht auf jegliche Eigenkapitalverzinsung an den Bemühungen zur Konkursvermeidung beteiligten. Hauptproblem sei, so der Etatexperte, dass es keine Chance gäbe, die Fördernotwendigkeit mit einem einmaligen Zuschuss zu beenden. Den Objekten drohe auch nach weiteren 15 Jahren der Konkurs, wenn nicht erneut gezahlt werde. Es müsse geprüft werden, so Schruoffeneger, ob es nicht günstiger sei, den Konkurs der Objekte hinzunehmen.

ADRIENNE WOLTERSDORF