Weiterbau

Die Ostseeautobahn A 20 kann weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wies gestern die Klagen von Naturschutzverbänden und Landwirten aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau eines Teilstücks südlich von Lübeck zurück. Sie hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, der eine Trassenführung durch die Niederung des Flüsschens Wakenitz vorsieht.