Samenspender muss zahlen

Schwedisches Berufungsgericht verurteilt einen 35-Jährigen zu Unterhaltszahlungen

STOCKHOLM taz ■ Nicht nur hinterhältiger Samenraub in der Besenkammer, sondern auch die freiwillig in einer Einwegspritze hinterlassene Samenspende können zu Unterhalt verpflichten. So lautet das Urteil eines Berufungsgerichts im schwedischen Örebro. In einem Musterverfahren wurde ein 35-Jähriger gestern zum unterhaltspflichtigen Vater der Kindes eines lesbischen Paares erklärt und muss rückwirkend ab 1. 1. 2001 Unterhalt zahlen Folge eines Freundschaftsdienstes vor zehn Jahren.

Da war der Mann überredet worden, zwei Lesben über eine Spritze und eine danach von einer der Frauen selbst vorgenommenen künstlichen Befruchtung ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dreimal half er aus. 2000 ließ er sich zu einem weiteren Schritt überreden: Sollte den Frauen etwas zustoßen, sollten die drei Kinder wissen, wer ihr Vater war. Bei der Gemeinde wurde ein Papier hinterlegt.

Kurz darauf trennte sich das Paar. Der Spender musste auf Drängen der Sozialbehörde von der allein stehenden, leiblichen Mutter auf Unterhalt verklagt werden, da die „andere“ Mutter nach dem Gesetz in keiner Beziehung zum Kind steht. Er wurde in erster Instanz verurteilt – obwohl seine Samenspende zwischen allen Gesetzen landete: Weder kam sie durch „Geschlechtsverkehr in der Zeit, in welcher die Frau schwanger wurde“, zustande, wie das Elterngesetz fordert, noch durch fachmännische künstliche Befruchtung, wie das Inseminationsgesetz vorschreibt. Dem Gericht war dies egal. Biologischer Vater sei der, von welchem die Samenzelle stamme. REINHARD WOLFF