„Unverhältnismäßig“

■ Kirche kritisiert Abschiebepraxis und fordert humanitäre Haftbedingungen

Die Nordelbische Kirche hat sich mit großer Eindringlichkeit gegen Abschiebungshaft „in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung“ ausgesprochen. Freiheitsentzug stelle einen so schwer wiegenden Eingriff in die Menschenrechte dar, „dass uns die Anordnung von Abschiebungshaft ohne Verurteilung wegen eines kriminellen Deliktes allein zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung als unverhältnismäßig erscheint“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Erklärung der Kirchenleitung.

Die hat einen Katalog von Forderungen aufgestellt, die die Haftbedingungen der Flüchtlinge erleichtern sollen. Die Gefangenen müssten freien Zugang zu unabhängigen DolmetscherInnen, BeraterInnen und ÄrztInnen bekommen. Bei Anzeichen von Traumatisierung müssten unabhängige FachärztInnen zur Begutachtung hinzugezogen werden. Die Kirchenleitung regt die Gründung eines Beirates, bestehend aus VertreterInnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Behörden sowie den Ausländerbeauftragten an, der humanitäre Haftbedingungen formulieren und deren Umsetzung kontrollieren soll.

Solange Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen werden, so die Kirchenleitung, dürfe diese höchstens eine Woche andauern und ohnehin nur verhängt werden, wenn die Ausreise auch vollziehbar ist – also beispielsweise gültige Papiere vorliegen. Und wenn der Staat schon diese Maßnahme ergreife, die „gravierende psychische Folgen für die Betroffenen“ mit sich bringt, dürfe den Flüchtlingen nicht auch noch die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden. ee