Konsulatsprozess: Kein Warnschuss

Massive Vorwürfe gegen israelische Sicherheitsbeamte haben gestern die zweite Sitzung eines der entscheidenden Verfahren gegen kurdische Angeklagte am Landgericht wegen der versuchten Besetzung des Israelischen Generalkonsulats vor fast drei Jahren geprägt. Zwei Zeugen beschuldigten die Wachleute der diplomatischen Vertretung, keinesfalls in Notwehr, sondern ganz gezielt auf Demonstranten geschossen zu haben. Am 17. Februar 1999 war es nach der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalan zu schweren Krawallen gekommen. Als mehr als 60 Kurden das israelische Generalkonsulat in Wilmersdorf besetzen wollten, erschossen Konsulatsangehörige vier Kurden. Der Prozess hat besondere Bedeutung, da erstmals Angeklagte vor Gericht stehen, die damals volljährig waren und im Konsulat selbst gewesen sein sollen.

Ein bei der Polizei angestellter Objektschützer erklärte dem Gericht als Zeuge, ein israelischer Sicherheitsbeamter habe ohne Warnschuss zugleich in die Menge der Kurden vor der Konsulatstür geschossen und ein ganzes Magazin verfeuert. Der Sicherheitsbeamte habe das „bewusst gemacht“ und nach seinem Eindruck „eiskalt“ gehandelt. Die israelische Seite hatte stets betont, die Beamten hätten in Notwehr gehandelt. Der Vizeleiter einer Polizeihundertschaft bestätigte wesentliche Angaben des Objektschützers: Es habe keine Warnschüsse gegeben. Die Schüsse seien gezielt abgegeben worden. Ein Schütze habe sogar noch das Magazin gewechselt. GES