Rasterfahndung provoziert Streit in SPD

NRW-Innenminister Behrens weist niedersächsische Forderung nach Verschärfung der Polizeigesetze zurück

BERLIN taz ■ Die Rasterfahndung hat einen Streit zwischen den sozialdemokratisch geführten Regierungen der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Fritz Behrens (SPD), ließ gegenüber der taz Forderungen seines niedersächsischen Amtskollegen Heiner Bartling (SPD) nach einer weiteren Verschärfung der Polizeigesetze in NRW, Berlin und Hessen zurückweisen. Bartling hatte am Dienstag gesagt, die drei Länder dürften sich nicht aus der bundesweiten Rasterfahndung ausklinken: „Es wäre unverantwortlich, ein solches Instrument wie die Rasterfahndung nicht zu nutzen.“

Gerichte in Berlin und Wiesbaden hatten die Rasterfahndung für generell rechtswidrig erklärt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte dagegen am Montag verfügt, dass nur personenbezogene Daten von Staatsangehörigen eines verdächtigen Landes oder von Muslimen weitergegeben werden dürfen, deutsche Staatsangehörige nichtmuslimischen Glaubens sollen dagegen unbehelligt bleiben.

Konkret bedeutet Barlings Forderung die Aufhebung des so genannten Richtervorbehalts in den Polizeigesetzen der drei Länder: In NRW, Berlin und Hessen muss die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung wegen des massiven Eingriffs in die Grundrechte der Bürger richterlich genehmigt werden. In Niedersachsen existiert ähnlich wie in Rheinland-Pfalz und anderen Ländern ein solcher „Richtervorbehalt“ nicht. Gegen die Rasterfahndung kann deshalb nur vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden – die Verfahren ziehen sich in die Länge.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium beharrte gestern auf der derzeitigen Regelung: Ein Verzicht auf den Richtervorbehalt komme nicht in Frage, meinte Behrens’ Sprecher Ulrich Rungwerth zur taz: „Ein derart schwerwiegender Eingriff wie die Rasterfahndung bedarf unbedingt der richterlichen Überprüfung.“

Wilhelm Achelpöhler, Anwalt der sechs Beschwerdeführer vor dem Düsseldorfer OLG, kündigte gestern im Namen zweier seiner Mandanten Verfassungsbeschwerde vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht an: „Die beiden aus Jordanien und Marokko stammenden Studenten der Universitäten Münster und Düsseldorf sehen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.“ ANDREAS WYPUTTA