Ärztin steckte im Stau

■ Brechmittel: Prozess fördert reichlich Unzulänglichkeiten am UKE zu Tage

Alpha Z. aus Burkina Faso war am 13. Oktober 2001 einer der ers-ten, der nach seiner Festnahme wegen Drogenhandels Brechmittel einnehmen musste. In einem Prozess vor dem Amtsgericht, der ges-tern begann, muss sich der 23-Jährige deshalb verantworten. Im Rechtsmedizinischen Institut der Uniklinik Eppendorf sei es jedoch zu Rechtsverstößen und medizinischen Unterlassungen gekommen, so Verteidiger Andreas Thiele. Für ihn ist die Maßnahme deshalb als „völlig unverhältnismäßig“ einzustufen und damit ein Beweisverwertungsverbot eingetreten.

Ein Polizist hatte bei Z. Schluckbewegungen gesehen. Mindestens fünf BeamtInnen begleiten ihn ins UKE, ohne ihn über seine Rechte und die Gefahren der anstehende Maßnahme zu informieren. „Ich habs nicht getan“, gesteht die Fahnderin Seike A. ein, die damals die Federführung über den Brechmitteleinsatz hatte. „Das hat wohl Frau A. getan“, glaubt hingegen Streifenbeamter Achim S. Die Beschuldigung, er habe Z. am Hals gepackt, um an die Kügelchen zu kommen, weist der Polizist zurück: „Das stimmt nicht.“ Vielmehr habe der Beschuldigte sieben Crack-Kügelchen freiwillig ausgespukt: „Ich dachte, damit ist der Fall erledigt“, sagt S. Doch die Beamtin A. habe die Fortsetzung der Maßnahme anordnet.

Es waren auch PolizistInnen, die damit anfingen, Z. Wasser einzuflößen, um die Maßnahme vorzubereiten. „Die Ärztin steckte noch im Stau“, so die Begründung.

Bei Eintreffen der Ärztin habe Z. das Brechmittel „freiwillig“ getrunken. An eine medizinische Aufklärung oder eine Untersuchung durch die Ärztin kann sich keiner der BeamtInnen erinnern. Und ein Protokoll gibt es nicht. Der Prozess wird fortgesetzt. kva