Klage wegen Castor

Der polizeiliche Ausnahmezustand im Wendland während des Castortransportes im November vorigen Jahres wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Zwei Rechtsanwälte haben gegen die Verletzung ihrer Grundrechte auf Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit sowie wegen der Behinderung ihrer anwaltlichen Tätigkeit Klage eingereicht.

Die Polizei hatte ihnen am 13. November 2001 wegen des am folgenden Tag geplanten Straßentransportes ins Zwischenlager Gorleben die Fahrt mit dem Pkw oder Fahrrad von Dannenberg und später von Gedelitz aus nach Grippel verweigert. „Dass die Anwälte beteuerten, sie würden nicht demonstrieren, sondern lediglich einen Kollegen aufsuchen wollten, half nichts“, unterstreicht ihre Rechtsanwältin Ulrike Donat. kva