in kürze
BUNDESARBEITSGERICHT
: Krankenhaus klagt

Der Streit um Bereitschaftsdienst soll vor das Bundesarbeitsgericht. Das beklagte Hamburger Krankenhaus Rissen kündigte den Gang nach Erfurt an. Klinikärzte hatten einen Sieg errungen: Künftig müssen sie sich nur noch im Rahmen der zulässigen Arbeitszeit bereit halten. (dpa)