Gerichtstourismus

Beim Menschen würde die Anklage nach einem solchen kaltblütigen Delikt auf Mord lauten, bei einem Hund nur auf Tierquälerei. Ein 36 Jahre alter Mann muss sich am Montag um 10 Uhr im Saal 465 des Amtsgerichts (Johannes-Brahms-Platz) dafür veranworten, im vorigen Juli seinen fünf Jahre alten Riesenschnauzer getötet zu haben. Zunächst hatte er ihn zu einem Spaziergang ins Billetal geführt, dann soll er ihn gegen den Kopf und in den Bauch getreten und anschließend mit einem Stock auf ihn eingeschlagen haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, soll er den Stock am Halsband befestigt und den Hund unter Wasser gedrückt haben. Was bereits überflüssig war: Laut Obduktion hat das Tier schon die Tritte nicht überlebt.