Gorleben-Moratorium bleibt

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage Bayerns gegen Bundesregierung ab. Der Freistaat hat keinen Anspruch, von Zwischenlagerung verschont zu werden

BERLIN taz ■ Der Erkundungsstopp am Salzstock Gorleben kann bestehen bleiben. Eine Verfassungsklage Bayern scheiterte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. In einem gestern bekannt gemachten Beschluss beschieden die Karlsruher Richter, dass die rot-grüne Bundesregierung bei ihrer Endlager-Politik keine Rechte der Länder verletzt habe.

Konkret ging es um eine Zusatzerklärung zum Atomkonsens aus dem Sommer 2000. Dort hatte die Bundesregierung für das geplante Endlager im Salzstock Gorleben einen Erkundungsstopp von drei bis zehn Jahren festgelegt. Begründet wurde das Moratorium mit grundsätzlichen Zweifeln am Lagermedium Salz. Dagegen wurde der Standort Gorleben, den AKW-GegnerInnen für besonders ungeeignet halten, von der Bundesregierung nicht in Frage gestellt.

Bayern hielt das Moratorium für verfassungswidrig, weil der Bund hier gegen seine Pflicht zu länderfreundlichem Verhalten verstoßen habe. Ohne rechtfertigenden Grund habe Rot-Grün die Einrichtung eines Endlagers verzögert, so blieben die Länder auf dem Atommüll sitzen.

Karlsruhe hielt die bayerische Verfassungsklage nun aber für unzulässig. Es gebe zwar eine gesetzliche Pflicht des Bundes, ein Endlager einzurichten, das sei aber keine verfassungsrechtliche Pflicht. Zugleich sei Bayern nach dem Atomgesetz zur Zwischenlagerung verpflichtet. Und es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch, davon „verschont zu bleiben“.

Auch das bayerische Argument, die Bundesregierung sei einseitig vom Entsorgungskonzept abgerückt, das Bund und Länder 1979 gemeinsam erarbeitet hatten, blieb in Karlsruhe ohne Erfolg. Der damalige Beschluss, so das Gericht, sei lediglich eine „politische Erklärung“ und kein Vertrag. (Az. 2 BvG 1/00)

CHRISTIAN RATH