„Liebe taz...“ Spielball Abschiebehaft

Betr.: „Abschiebehaft: Weg aus dem rechtsfreien Raum“, taz-Bremen vom 25.02.02, Gerne laden wir den Sprecher des Innenressorts, Herrn Marcus Beyer, zu unseren wöchenlichen Besuchen in die Abschiebehaft ein. Durch den Dialog mit den ausländische Inhaftierten wird er mit Sicherheit seine Meinung über die Ausreiseverpflichtung revidieren müssen.

Es ist allen bekannt, dass viel zu schnell und viel zu häufig Vorbereitungs- bzw. Sicherungshaft angeordnet wird. Die tatsächliche Situation der Betroffenen wird oft nicht berücksichtigt und die von der Ausländerbehörde beantragte Abschiebungshaft, wird durch die Haftrichter angeordnet.

Ein weissrussischer Staatsangehörige wurde am 28.01.02 in den Räumen des Ausländeramtes festgenommen. Jedoch lesen wir im Haftbeschluss: „Die Gültigkeitsdauer der letzten GÜB ist am 27.01.2002 ausgelaufen. Danach hat er sich nicht mehr um eine Verlängerung bemüht.“ Warum war der Betroffene am 28.02.02 bei der Ausländerbehörde, wenn es nicht darum ging, seine Grenzübertrittsbescheinigung verlängern zu lassen?

In diesem Zusammenhang sei an den Antrag der Grünen (Drucksache 15/744 vom 08.06.2001) „Abschiebungshaft vermeiden“ erinnert, in dem steht: „AusländerInnen, die sich bei der Ausländerbehörde oder der Meldebehörde melden, werden nicht in Abschiebungshaft genommen“. Dieser Antrag wurde sowohl von den Sozial- als auch Christdemokraten abgelehnt.

Angelika Hofner, grenzenlos