Ehrenamt unrentabel

Mit ihrer Klage gegen die Parteienfinanzierung scheitern die „Republikaner“ vorm Bundesverfassungsgericht

FREIBURG taz/dpa ■ Die rechtsextremen „Republikaner“ sind mit einer Verfassungsklage gegen das aktuelle Verfahren der Parteienfinanzierung gescheitert. In einem gestern veröffentlichten Beschluss lehnte es der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ab, bei der Höhe staatlicher Zuschüsse das ehrenamtliche Engagement von Parteimitgliedern zu berücksichtigen.

Derzeit richten sich die Staatszuschüsse an die Parteien nach der Stimmenzahl bei Wahlen sowie nach der Höhe von Beiträgen und Spenden. Die „Republikaner“ kritisierten in einer aus dem Jahr 1994 stammenden Klage, dass diese Regelung „im Aufbau befindliche“ Parteien benachteilige, weil diese vor allem von der tatkräftigen Unterstützung ihrer Mitglieder lebten.

Das Karlsruher Gericht hält die aktuelle Regelung jedoch für grundgesetzkonform, denn der Umfang ehrenamtlicher Leistungen lasse sich nur schwer feststellen und kontrollieren und berge die Gefahr des Missbrauchs. Es gehöre zum Wesen der freien, aus eigener Kraft wirkenden Partei, dass Abgeordnete, Mitglieder und Anhänger ihr Dienste leisteten, ohne dass sie vergütet würden. Außerdem müssten sich die Zuschüsse vor allem an der Verankerung von Parteien in der Bevölkerung, also an Wahlergebnissen orientieren.

Schon die derzeit starke Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen sei „nicht unbedenklich“, weil sie nur die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Parteimitglieder widerspiegele. Eine zusätzliche Berücksichtigung von ehrenamtlichen Leistungen würde, so Karlsruhe, dieses Ungleichgewicht weiter verstärken. CR