Würden Sie bitte mal kurz auf unseren Taliban aufpassen?

Das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr jagt in Afghanistan Al-Qaida-Kämpfer. Für den Fall, dass die Truppe tatsächlich Gefangene macht, ist längst vorgesorgt

In den USA droht Al-Qaida-Kämpfern die Todesstrafe. Dürfen also Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte ihre Kriegsgefangenen an Einheiten der USA ausliefern? Diese Frage beschäftigt die deutsche Öffentlichkeit vollkommen grundlos. Denn „für den Fall der Fälle“, wie sich ein Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums ausdrückt, ist längst vorgesorgt. Bereits zu Beginn ihres Einsatzes in Afghanistan erhielten alle KSK-Soldaten einen Leitfaden „Verhalten in besonders besonderen Lagen“, der sich mit der eingangs genannten Problematik beschäftigt. In einem vierseitigen Faltblatt, das der taz vorliegt, seit Rudolf Scharping ihrem Parlamentskorrespondenten darauf eine Telefonnummer notierte, heißt es unter der Überschrift „Wohin mit Gefangenen – Tipps & Tricks“ unter anderem: „… Generell empfiehlt die Einsatzleitung eine Operation Sichere Dritt-Truppe.“ Die Angehörigen der KSK sollen danach ihre Gefangenen zum Beispiel in die Obhut britischer Einheiten geben – vorgeblich nur für einen kurzen Zeitraum: „Could you please keep an eye on our prisoners?“, sollten die Spezialkräfte höflich fragen, von „dringenden Erledigungen“ sprechen und sich dann aus dem Staub machen bzw., wie es der Leitfaden nennt, „sich anderen Aufgaben widmen“. In „objektiv risikoarmen Situationen“ wird den deutschen Soldaten darüber hinaus angeraten, „vor dem Zugriff auf Al-Qaida-Kämpfer“ Lagebesprechungen abzuhalten. Gegenstand dieser Erörterungen könnte die Überlegung sein, ob man es tatsächlich mit gesuchten Terroristen zu tun habe und nicht etwa mit regierungstreuen Truppen. Da eine Verwechselung zu „diplomatischen Spannungen“ führen könne, seien solche Überlegungen „mit Bedacht“ anzustellen. Ferner bestünde auch „die Möglichkeit“, sich mit Gefangenen in die Nähe von US-Basislagern zu bewegen, hier „eine Pause“ einzulegen und „beim Schuhezubinden“ oder „Zigaretterauchen“ kurzzeitig die Gefangenen unbeobachtet zu lassen. Der „Bündnispartner“ sollte „hiervon unauffällig unterrichtet werden“. Sämtliche „Vorfälle dieser Art“, so wird zugesichert, würden bei eventuellen Dienstaufsichtsbeschwerden „unbürokratisch behandelt“. Inzwischen dürfte der Leitfaden um einige Ideen erweitert sein. Zum Abschluss der Rubrik „Tipps & Tricks“ werden die Adressaten aufgefordert, ihrem Dienstherrn „zum Wohle aller“ eigene Erfahrungen und Vorschläge per E-Mail oder unter einer gebührenfreien Telefonnummer mitzuteilen. „Bewährte Verfahren“ würden dann „nach schnellstmöglicher Prüfung an alle Kameraden in Afghanistan“ weitergeleitet – per SMS. CAROLA RÖNNEBURG