Per Gericht gegen Plakatverbot

BERLIN taz ■ Mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Kassel will sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) gegen den Versuch der Bahn AG wehren, die Plakate der BAG entfernen oder überkleben zu lassen. „Wir bestehen auf dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung“, sagte Thomas Specht-Kittler von der BAG gestern der taz. „Das kann die Deutsche Bahn nicht verbieten.“ Seit einer Woche protestiert die BAG in 100 Städten mit Plakaten gegen die Verdrängung Armer aus öffentlichen Räumen. Unter dem Motto „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert, fliegt raus“ greift sie dabei auch die Deutsche Bahn AG an. Deren Tochtergesellschaft, die Eisenbahnreklame, hatte daraufhin Werbefirmen aufgefordert, Plakate zu überkleben und Aufträge nicht auszuführen, sollten sich die Stellflächen auf Bahngelände befinden. ANN