Post mortem

Weltraumbestattung I: 1997 wurden zum ersten Mal Aschereste in einer beschrifteten Kapsel in Lippenstiftgröße mit dem Celestis-Bestattungssatelliten auf eine Erdumlaufbahn in sechshundert Kilometer Höhe geschickt. Die Kapseln kreisen zwischen achtzehn Monate und zehn Jahre in der Erdumlaufbahn, bevor sie wieder in die Erdatmosphäre eintreten und als Sternschnuppen verglühen. Die Angehörigen können beim Abschuss dabei sein. Eine Weltraumbestattung kostet rund 5.000 Dollar.

Mondbestattung: Ein Jahr später wurden auf die gleiche Weise Aschereste in einer Kapsel auf die Mondoberfläche verbracht. Kostenpunkt dafür: rund 12.500 Dollar.

Weltraumbestattung II: Ebenso kostspielig ist die neuste Form der Weltraumbestattung. Hier werden die Kapseln mit den Ascheresten über unser Sonnensystem hinaus ins All geschossen. Bisher haben vor allem Beerdigungsinstitute in den USA Allbestattungen realisiert. Die meisten Raketen mit den Miniurnen an Bord starteten von Houston, Texas.

Erdbestattung: In Deutschland wird die traditionelle Bestattung in einem Sarg bevorzugt. Dieser wird in einem Wahl- oder einem Reihengrab auf einem Friedhof beigesetzt. Beim Wahlgrab kann der Ort selbst bestimmt werden. Reihengräber sind dagegen, was die Größe angeht, genormt, und der Platz wird zugewiesen.

Das Nutzungsrecht am Grab ist auf einen bestimmten Zeitraum, der je nach Beschaffenheit des Friedhofsbodens zwischen zwanzig und dreißig Jahren schwankt, begrenzt. Ein Antrag auf Verlängerung kann, im Falle einer weiteren Bestattung in dem Grab muss er gestellt werden.

Feuerbestattung: Eine solche muss der Verstorbene durch eine handschriftliche Willensbekundung angeordnet haben, oder die nächsten Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Ansonsten kann das Krematorium die Verbrennung verweigern. Bei dieser Bestattungsform wird der Verstorbene entweder bei einer Trauerfeier in einem Sarg aufgebahrt, der später im Krematorium verbrannt wird, oder die Trauerfeier wird nach der Einäscherung abgehalten. Die Urne mit der Asche wird entweder vergraben oder in einer Urnenwand aufgestellt. Inzwischen machen Feuerbestattungen gut ein Drittel aller Bestattungen in Deutschland aus.

Die Friedhofsgesetze der jeweiligen Bundesländer schreiben vor, dass der Sarg beziehungsweise die Asche auf einem kirchlichen oder öffentlichen Friedhof beigesetzt werden muss. Einzig in Rostock ist es möglich, die Asche auf einer eigens eingerichteten Streuwiese zu verstreuen.

Seebestattung: Für eine solche ist eine Genehmigung der betreffenden Umweltbehörde nötig. Erst dann darf die Urne außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben werden. Die Angehörigen können an der Seebestattung teilnehmen. Außerdem erhalten sie eine Seekarte, auf der der Bestattungsort eingezeichnet ist. In Deutschland finden jährlich rund dreitausend Seebestattungen statt.

Eine Baumbestattung ist nur in einem offiziell als Friedhof genehmigten so genannten Friedwald erlaubt.

Infos: Friedwald Deutschland GmbH, Flotowstr. 9, 64287 Darmstadt, Fon (0 61 51) 71 41 16, Net info@friedewald.de SANDRA SACHS