Volksbegehren erleichtert

Landtag in NRW beschließt Verfassungsänderung: Nur acht Prozent der Wähler müssen für Volksbegehren sein

DÜSSLEDORF taz ■Einstimmig hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen gestern eine Verfassungsänderung beschlossen und damit die direkte Demokratie gestärkt. Bislang mussten sich zwanzig Prozent der Wähler innerhalb von zwei Wochen auf Ämtern in Listen eintragen, um ein Volksbegehren durchzusetzen. Nun reichen acht Prozent dafür aus. Und die dürfen sich für die Leistung ihrer Unterschrift acht Wochen Zeit lassen.

Neu eingeführt wird das Instrument der Volksinitiative, mit dem 0,5 Prozent der Wahlberechtigten den Landtag zwingen können, sich mit einem Antrag zu beschäftigen. An Volksentscheiden, bislang von der Verfassung gar nicht geregelt, müssen sich künftig für die Verabschiedung einfacher Gesetze fünfzehn Prozent der Wähler beteiligen.

Für eine Verfassungsänderung muss die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, zwei Drittel müssen für den Antrag votieren. Der Verein „Mehr Demokratie“ (MD) ist zufrieden über den Beschluss des NRW-Landtags: „Jetzt ist Berlin das letzte Land ohne die Möglichkeit der Verfassungsänderung per Volksentscheid“, freut sich MD-Aktivist Peter Neumann.

SEBASTIAN SEDLMAYR