Schniebers Listen

■ Sozialhilfekürzungen: Gewerkschaft ver.di rügt Kontrolle der Kontrolleure

Mit rechtswidrigen Methoden versucht Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) laut Gewerkschaft ver.di die Vorgaben des Rechtssenats bei den Einsparungen in der Sozialhilfe umzusetzen. Um die Sparquote von fünf Millionen Euro im Jahr 2002 zu realisieren, werden in Hamburg nicht nur die Leistungsempfänger durchleuchtet, sondern nun auch die SachbearbeiterInnen in den Sozialämtern über Schwarze Listen kontrolliert – um sie durch Druck in ihrem Ausgabeverhalten bei der Gewährung von Sozialhilfe zu beeinflussen. ver.di-Fachbereichsleiterin Sieglinde Frieß empört: „Aus unserer Sicht ist dieses Vorhaben gesetzeswidrig und deshalb rigoros abzulehnen.“

Über jede MitarbeiterIn wird eine – wenn auch aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisierte – Liste erstellt, die in jedem Amt Rückschlüsse auf den SachbearbeiterIn zulassen. Nach Angaben von Sozialbehördensprecherin Annika Wichert dient diese Maßnahme einer Art „Bestandsaufnahme“, um eine „flächendeckende Gleichbehandlung“ durchzusetzen oder herauszufinden, ob es etwaige „Diskrepanzen von einer größeren Dimension gerade bei der Gewährung von Einzelmaßnahmen“ gäbe. So zum Beispiel, ob eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Einzelfall das gleiche im Bezirk Mitte bekomme wie im Bezirk Bergedorf.

Doch gerade dies sieht das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht vor, und daher ist für Sieglinde Frieß das Procedere rechtswidrig. Die SachbearbeiterIn sei nach dem BSHG verpflichtet, jeden Antrag individuell zu prüfen und über „Art, Form und Maß der Sozialhilfe“ zu entscheiden, die sich nach der „Besonderheit des Einzelfalls, vor allem nach der Person des Hilfeempfängers, der Art seines Bedarf und den örtlichen Verhältnissen“ richte. „Sollte nun das Ausgabeverhalten eines einzelnen Sachbearbeiters in den Vordergrund gestellt werden, wird damit die Verpflichtung der Beschäftigten nach dem BSHG zu Handeln in Frage gestellt“, schimpft Frieß: „Wir fordern die Regierung auf, die Listenüberpüfung der SachbearbeiterInnen sofort einzustellen.“ kva