RENTENURTEIL: WARUM PENSIONÄRE KEINEN GRUND HABEN, ZU KLAGEN
: Drei Jahre bis zur Gerechtigkeit

Knapp drei Jahre hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht gesetzt, weil Rentner und Pensionäre bisher ungleich behandelt wurden. Formal mag man dies so sehen, faktisch jedoch sind die Rentner nicht bevorteilt. Deswegen wird die Debatte nun nicht lauten, ob den Rentnern das Pensionärsmodell oder den Pensionären das Rentnermodell übergestülpt wird. Sondern schlicht: Was ist Steuergerechtigkeit?

Dass nämlich die Pensionäre finanziell gar nicht benachteiligt sind, zeigt sich, wenn man die Höhe ihrer Bezüge mit der Höhe anderer Alterseinkünfte vergleicht. Das ist im öffentlichen Dienst leicht möglich. Der Bundesangestelltentarif (BAT) ordnet Beamten- und Angestelltenpositionen einander eindeutig zu. Wichtig dabei: Der BAT tut dies über gleiche Tätigkeitsmerkmale – nicht über gleiches Einkommen. So ergibt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst generell brutto mehr verdienen als vergleichbare Beamte, die dann aber beim Nettoeinkommen umso deutlicher vorne liegen.

Und daran ändert sich auch nichts, wenn man Pensionen und Gesamtversorgungen für Angestellte miteinander vergleicht: Ob der Beamte ledig oder verheiratet ist, ob er eine hohe oder niedrigere Pension bezieht, ob netto betrachtet und nach Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen: Stets liegt der Pensionär vor dem ehemals angestellten Kollegen.

Will man nun auch die private Wirtschaft in diesen Vergleich einbeziehen, stößt man zwar auf vielerlei systematische Schwierigkeiten. Doch für die politische Diskussion verwendbare Daten gibt es durchaus. Ausdrücklich für Vergleichszwecke enthält der Alterssicherungsbericht von 1997 die Ergebnisse von Selbstzuordnungen auf fünf beruflichen Niveaus. Daraus und aus weiteren Untersuchungen ergibt sich: Die Gesamtversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst liegt meist über den Renten der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft, selbst wenn diese Arbeitnehmer Ansprüche auf betriebliche Zusatzversorgung haben.

Nun steht eine Frist im Raum. Ob nur Freibeträge erhöht werden oder die Steuersystematik geändert wird, entscheidet sich zunächst auf der politischen Ebene. Wegen der komplexen Materie wird diese Diskussion um die Herstellung von Gleichheit weitgehend den Fachleuten überlassen bleiben. Ihr Arbeitsauftrag ist nicht nur, eine gangbare Lösung zu finden, sondern auch, uns zu erklären, dass die Neuregelung des Rentenrechts niemand mehr benachteiligt. KLAUS-DIETER BOCK

Der Autor ist Soziologe, Rentner und Rentenexperte