Ein Wahlgeheimnis

Kurz vor Simbabwes Wahlen weiß niemand, wer wählen darf und wo die Stimmlokale sind. Beobachter machtlos

JOHANNESBURG taz ■ Der Countdown für die Wahlen in Simbabwe läuft. Präsident Robert Mugabe und sein wichtigster Gegner Morgan Tsvangirai haben beide ihre letzten Wahlkampagnen vor dem Beginn der Wahl am morgigen Samstag beendet. Oppositionschef Tsvangirai konzentriert sich auf die Städte und verspricht seinen Anhängern, die Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu schaffen und Hunger zu beseitigen. Im Falle eines Wahlsieges plant er eine Regierung der nationalen Einheit. Präsident Mugabe beschwört seine Anhängerschaft auf dem Land, die „Third Chimurenga“, die „Dritte Revolution“ zur Umverteilung von weißem Landbesitz an Schwarze, voranzutreiben. „Simbabwe soll nie wieder zur Kolonie werden“ steht auf seinen Wahlplakaten.

Laut unabhängigen Umfragen der vergangenen Wochen steht die Mehrheit der Simbabwer hinter dem ehemaligen Gewerkschaftsführer Tsvangirai. Doch die Regierung hat Schritt für Schritt Mechanismen in Gang gesetzt, die eine freie Äußerung des Wählerwillens stark gefährden. Nur wenige Stunden vor der Wahl ist die Liste der eingeschriebenen Wähler noch nicht veröffentlicht, die Zahl der gedruckten Stimmzettel ist unbekannt und die Orte der etwa 4.500 Wahllokale bleiben unklar.

In aller Eile bestimmte Mugabe außerdem in einem Erlass, dass die 12.000 Wahlbeobachter der einheimischen Nichtregierungsorganisationen nicht akkreditiert werden. Damit überging er ein Gerichtsurteil der vergangenen Woche. „Bisher sind nur 300 von unseren Wahlbeobachtern akkreditiert worden“, sagte Reginald Matchaba-Hove, Vorsitzender des Election Support Network in Simbabwe, ein Zusammenschluss von 38 Nichtregierungsorganisationen. Nun haben 22.000 Staatsbeamte die Aufgabe, die Wahlen allein zu überwachen, und ihr Bericht ist es, der am Ende zählt. Ansonsten gibt es 566 internationale Wahlbeobachter aus 40 Ländern.

Mit seinem Erlass bestimmte Mugabe auch entgegen einem Gerichtsurteil, dass Wähler nur in ihren Wahlkreisen abstimmen dürfen und dort ihre Residenz nachweisen müssen. Die Opposition glaubt, das bringe sie um Tausende von Wählerstimmen, da viele MDC-Anhänger wegen Gewalt, Folter und Mord durch Regierungsmilizen aus ihren Heimatgemeinden auf dem Land in die Städte geflohen sind. Dort dürfen sie jetzt nicht zur Wahl gehen. MDC-Generalsekretär Welshman Ncube sagt zudem, die Regierung habe eine Anzahl ihrer Parteianhänger im Nachhinein auf die Wählerliste gesetzt. Und Angehörige der Streitkräfte haben berichtet, sie seien zur Briefwahl der Regierungspartei gezwungen worden.

„Die Wahlen werden nicht verfassungsgemäß behandelt. Sie verstoßen gegen jedes Prinzip von Gerechtigkeit“, sagt Lovemore Madhuku an der Universität von Simbabwe. Nach den Wahlen werden die Gerichte über ihre Rechtmäßigkeit streiten, sagt er. MARTINA SCHWIKOWSKI