Rasterfahndung: Senat auskunftsfaul

Der GAL-Bürgerschaftsabgeordete Manfred Mahr hat gestern erneut „einen „sofortigen Stopp der Rasterfahndung“ gefordert. „Die Rasterfahndung hat mehr Schaden in bürgerrechtlicher Hinsicht angerichtet, als dass sie ein Gewinn für den Erhalt der öffentlichen Sicherheit war“, konstatiert Mahr nach der Beantwortung einer Großen Anfrage durch den Rechtssenat. Mit der Anfrage hatte die GAL Rechtsgrundlage und Hintergründe zur praktischen Durchführung in Hamburg aufhellen wollen. Doch „statt konkrete Antworten zu geben, verschanzt sich der Senat im Nebulösen und redet um den heißen Brei“, beklagt Mahr. In seiner Antwort lehnt es der Senat ab, auf die Urteile des Berliner Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt einzugehen, die das Rastern stoppten, bezieht sich aber ausdrücklich auf das positive Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg. Die Hansestadt war bundesweit Vorreiterin bei der Rasterfahndung. kva