Öffnung der Stresemannstraße: CDU trickst Bürgerbegehren aus

Mit einem legalen Trick will die Altonaer CDU einen Bürgerentscheid gegen die Öffnung der Stresemannstraße verhindern. Wie der Fraktionsvorsitzende Jürgen Töpfer mitteilte, will die CDU dem Anliegen der Bürgerinitiative in der Bezirksversammlung zustimmen und den Bürgerentscheid damit überflüssig machen.

Nach dem Gesetz muss spätes-tens vier Monate nach der Entscheidung, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, ein Bürgerentscheid veranstaltet werden – sofern die Bezirksversammlung den Wunsch des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten übernimmt. Diese Frist läuft am 16. April ab.

„Wir wollen im Interesse der Steuerzahler über unseren eigenen Schatten springen und gegen unsere klare Überzeugung eine entsprechende Empfehlung verabschieden“, kündigte Töpfer an. Die Entscheidung von Bausenator Mario Mettbach (Schill-Partei) bleibe davon unberührt. „Bekanntlich handelt es sich beim dem Bürgerbegehren um eine Farce“, sekundierte Fraktionspressesprecher Robert Heinemann. Denn über die Stresemannstraße dürfe wegen ihrer überregionalen Bedeutung nur der Senat entscheiden.

„Hier wird seitens des Bürgerbegehrens lediglich versucht, trickreich eine Gesetzeslücke auszunutzen, um ihren Interessen weiterhin Gehör zu verschaffen“, behauptete Heinemann. Es wäre ein „Schildbürgerstreich“, 165.000 Euro für einen Bürgerentscheid auszugeben, bei dem es nichts zu entscheiden gebe. Laut Gesetz können die Bürger durchaus eine Empfehlung an den Senat beschließen. knö