USA: Junk Justice

Menschenrechtsorganisationen kritisieren, auch die modifizierten Regeln für die US-Militärtribunale genügten noch nicht rechtsstaatlichen Prinzipien

WASHINGTON afp ■ Die US-Regierung sieht sich trotz der Korrekturen an ihren ursprünglichen Plänen für die militärischen Sondertribunale weiterhin einer Welle der Kritik von Menschen- und Bürgerrechtlern ausgesetzt. Bemängelt wird an den am Donnerstag vom Verteidigungsministerium vorgestellten Verfahrensregeln unter anderem, dass die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Gerichten aufgehoben sei und die Angeklagten nicht die Möglichkeit eines regulären Berufungsverfahrens vor einem unabhängigen Gericht bekämen.

Präsident George W. Bush hatte vor vier Monaten die Sondertribunale verfügt, um Al-Qaida- und Taliban-Kämpfer abzuurteilen. Er begründete die Maßnahme damit, dass Prozessbeteiligte vor Anschlägen geschützt werden müssten. An den Verfahrensregeln war seitdem in der Regierung gearbeitet worden. Offenbar unter dem Eindruck der Kritik aus dem In- und Ausland wurden die ursprünglichen Pläne revidiert: So sollen Todesurteile jetzt doch nur per einstimmigen Beschluss gefällt werden können und die Verfahren größtenteils öffentlich sein.

Verteidigungsminister Donald Rumsfeld nannte die Regularien in Washington „fair und ausgewogen“. Einerseits gehe es darum, die Sicherheit der Bevölkerung zu schützen. Andererseits sollten die Rechte der Angeklagten geschützt werden. Wie für Angeklagte vor regulären Militärgerichten und vor zivilen Gerichten gelte vor den Tribunalen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Ferner dürften die Angeklagten nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Die Beweisregeln werden gegenüber regulären Prozessen allerdings deutlich gelockert. So sollen auch Informationen nach dem „Hörensagen“ akzeptiert werden: Zeugen dürfen also Dritte mit Aussagen über den Angeklagten zitieren.

Die Verfahren sollen grundsätzlich öffentlich sein. Nur wenn sicherheitsrelevantes Material behandelt wird, soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Tribunale sollen aus drei bis sieben Offizieren bestehen, die von ihren Vorgesetzten ernannt werden. Ihre Entscheidungen sollen sie in den meisten Fällen mit Zweidrittelmehrheit fällen können. Nur für die Todesstrafe soll Einstimmigkeit erforderlich sein; außerdem werden dann sieben Offiziere gebraucht. Über eine Berufung soll eine dreiköpfige Kommission entscheiden, die vom Verteidigungsminister eingesetzt wird.

Die Verurteilten hätten nicht die Möglichkeit einer „wirklichen Berufung vor einem unabhängigen Gericht“, kritisierte amnesty international. Es sei „zutiefst beunruhigend“, dass die Exekutive die einzige Gewalt sei, die über die Todesstrafe entscheiden solle, erklärte auch die Amerikanische Vereinigung für die Bürgerrechte (ACLU). Bei der Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch hieß es, es gebe keinerlei Sicherheitsaspekte oder andere Gründe, die dagegen sprächen, den Angeklagten die Berufung vor einem regulären Gericht zu erlauben.

Laut Rumsfeld steht noch nicht fest, wo die Sondertribunale tagen werden. Auch sei noch unklar, welche Häftlinge vor die Tribunale gestellt werden.