Vor Gericht
: Toilettenschläger

■ Strafe für Haue nach fast einem Jahr

„Da trommelte jemand an die Klotür und hat irgend etwas von wegen Drogenrazzia gerufen“, gab Rainer W. vor fast einem Jahr bei seiner polizeilichen Vernehmung zu Protokoll. Laut Zeugenaussagen waren zu diesem Zeitpunkt, am 29. April um 2.30 Uhr, beide Herrentoiletten im Restaurant Kuma-San an der Schlachte besetzt. Christian N., der Klotür-Klopfer, hatte sich offenbar einen Scherz erlaubt, als er Drogenrazzia spielte. Für Rainer W. Grund genug mit noch offener Hose aus der WC-Tür zu stürmen und „aus nichtigem Anlass massiv mit Schlägen auf den Geschädigten einzuwirken“, wie Amtsrichter Thomas Beuermann gestern bei der Verhandlung im Bremer Amtsgericht den Tathergang zusammenfasste.

Der heute 33-jährige Rainer W. wählte kurz nach der Tat einen anderen Ton: „Da stand diese Schwuchtel, der bekam erst einmal eine Serie“, so das Polizeiprotokoll. Nach Aussage der Polizeibeamtin, die an den Tatort gerufen worden war, lag Christian N. bei ihrer Ankunft weinend am Boden. „Mit einer starken Schwellung der einen Gesichtshälfte und Blut, das ihm aus dem Mund floss“, so die Beamtin, die als Zeugin bei der Verhandlung erschien. Der gelernte Koch Rainer W. sei zu diesem Zeitpunkt sehr aufgebracht gewesen und habe sich aufgeregt, dass seine Begleiterin an jenem Abend „immer wieder von Lesben angemacht wurde“, so die Beamtin.

Rainer W. kann sich nicht daran erinnern: „Ich habe selbst zwei Schwule als Kollegen und keine Probleme damit“, so der Küchenchef eines Restaurants in der Bremer Innenstadt. Auch, ob der kräftig wirkende Koch mit der flachen Hand oder mit Fäusten auf den laut Beamtin „ eher schmächtigen“ Chris-tian N. eingeschlagen oder ihn gar getreten habe, wie in der Anklageschrift vermerkt, konnte gestern nicht geklärt werden. Denn der Geschädigte Christian N., der über ein Anwaltsbüro Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Rainer W. gestellt hatte und als Zeuge geladen war, war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Den Verdacht auf Tritte hatten zuvor Richter und Staatsanwalt geäußert, da Rainer W. angab, oft mit einem Freund Kickboxen geübt zu haben. Da sich der bereits zwei Mal wegen Betrugs verurteilte Rainer W. laut Amtsrichter Beuermann „glaubhaft geständig“ gezeigt habe, lautete das Urteil schließlich: Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 40 Euro.

Daniel Satra