„Weil ihnen die Hautfarbe nicht passte“

Drei Brandenburger Rechtsextremisten wegen eines Überfalls auf einen Afrodeutschen zu Jugendstrafen verurteilt. Der vierte Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen, obwohl er als Macher in der Szene gilt

Mit Jugendstrafen zwischen 13 und 18 Monaten Haft für drei von vier Angeklagten endete am Montag in Neuruppin ein Prozess gegen Rechtsextremisten. Ihnen war ein Angriff gegen einen afrodeutschen Jugendlichen in der brandenburgischen Kleinstadt Wittstock vorgeworfen worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Brüder Dennis und Daniel E. sowie Karsten S. aus Neustrelitz im Mai vergangenen Jahres den 19-jährigen Manuel G. und seinen Freund in dessen Wohnung überfielen und verletzten. (siehe taz vom 6. 3. 02)

Bevor die Gruppe der Rechten unter dem Ruf „Wo ist der Neger?“ die Wohnungstür ihrer Opfer eintrat, hatte sie sich mit der indizierten CD „Herrenrasse“ der Berliner Neonaziband „Macht und Ehre“ aufgeputscht. Dort heißt es: „Nigger, Nigger, raus aus unserem Land (…) du wirst vernichtet.“

Nach Ansicht von Rechtsanwältin Christin Hartmann, die Manuel G. als Nebenklägerin vertrat, handelten die Angreifer „aus dieser Ideologie heraus, mit dem Ziel der Vertreibung aller, die nicht ins rechte Weltbild passen“. In der Urteilsbegründung reduzierte das Gericht das Motiv der Angeklagten darauf, dass „ihnen die Hautfarbe des Geschädigten nicht passte“.

Als fatal werteten Prozessbeobachter, dass der vierte Angeklagte, der 23-jährige Sven K., aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage gingen davon aus, dass K. von seinen Mitangeklagten gedeckt wurde. Kenner der rechten Szene in Wittstock halten Sven K. neben dem NPD-Kreisvorsitzenden Mario Schulze für einen der „Macher“. Denn der Angriff auf Manuel G. – eine von 86 offiziell registrierten rechtsextrem motivierten Gewalttaten in Brandenburg im Jahr 2001 – spiegelt lediglich die Spitze des Eisbergs.

Auf einen rund vierzigprozentigen Anstieg rechter Straftaten in der Region Wittstock im vergangenen Jahr reagierte das Innenministerium nun mit der Entsendung einer Sonderkommission „Täterorientierte Maßnahmen gegen extremistische Gewalt“ – der siebten im Land.

Bislang hält sich der gewünschte Einschüchterungseffekt auf die Zielklientel in Grenzen. „28 – Wir lassen uns nicht verbieten“ prangte auf T-Shirts, mit denen Naziskins im Gerichtssaal ihren angeklagten Gesinnungsgenossen und der Justiz deutlich machen, was sie von staatlichen Maßnahmen halten. Der Code steht für die Buchstaben B und H und das verbotene Neonazimusiknetzwerk „Blood & Honour“. HEIKE KLEFFNER