Armee verklagt

Mit sechs Musterklagen wollen Krebskranke ihre Anerkennung als Opfer von Radarstrahlen erstreiten

BERLIN taz ■ Verweigert das Verteidigungsministerium ehemaligen Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes durch Radarstrahlen geschädigt worden sind, unzulässigerweise Entschädigungen? Darüber müssen jetzt Gerichte entscheiden.

Rechtsanwalt Reiner Geulen hat gestern beim Landgericht Bonn eine Musterklage für sechs der insgesamt 773 Mandanten eingereicht, die er in dieser Sache vertritt. „Die Bundeswehr hat von den Fünfziger- bis in die Achtzigerjahre systematisch alle Schutzvorkehrungen zugunsten der Betroffenen ignoriert und verletzt“, sagte der Jurist gestern in Berlin. Er stehe seit anderthalb Jahren mit dem Verteidigungsministerium in Kontakt, und bisher sei nichts geschehen. Die Schadenersatzforderungen aller 773 Mandaten bezifferte Geulen auf mehr als 100 Millionen Euro. 171 Soldaten seien inzwischen an Krebs gestorben.

Das Ministerium hat diese Vorwürfe bereits in der letzten Woche zurückgewiesen, obwohl bisher erst 8 von fast 2.000 Anträgen auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung positiv beschieden wurden. Die Zahlung von Schmerzensgeld wird von der Bundeswehr grundsätzlich abgelehnt: Der Rechtsauffassung des Ministeriums zufolge ist das nur möglich, wenn gesundheitliche Schädigungen vorsätzlich herbeigeführt worden seien. Fahrlässigkeit oder Unkenntnis über mögliche Gefahren begründe hingegen keinen derartigen Anspruch.

Durch Radarstrahlen erkrankt sind auch Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee. In Frankfurt an der Oder soll nun auf dem Klageweg festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Bundeswehr auch für Entschädigungsleistungen dieser Personengruppe gegenüber zuständig ist. BETTINA GAUS