Sicherungsverwahrung

Die Haft nach der Haft

Per Sicherungsverwahrung kann verhindert werden, dass gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftzeit aus dem Gefängnis entlassen werden. Rund 250 Menschen sind davon derzeit betroffen. Bisher musste die Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil angeordnet werden. Jetzt gibt es mehrere Gesetzentwürfe, die auch eine nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung ermöglichen wollen. Noch vor der Wahl soll eine Reform beschlossen werden, darin sind sich Regierung und konservative Opposition einig. Umstritten ist, wie das neue Gesetz aussehen soll. Grundsätzliche Opposition äußern nur noch die PDS und der Deutsche Anwaltverein (DAV). Entsprechende Landesgesetze gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern und seit März auch in Sachsen-Anhalt, wo demnächst gewählt wird. CHR