Miethai & Co.
: Auszug

Einbauten können teuer werden  ■ Von Christine Kiene

Viele MieterInnen übernehmen gegen eine Abstandszahlung beim Einzug in die Wohnung Einbauten des Vormieters, wie eine Einbauküche oder einen Teppichboden. Wenn sie aus ihrer Wohnung ausziehen wollen, stellt sich häufig die Frage, was passiert mit diesen Einbauten.

Für diese Einbauten gelten die gleichen Regeln, wie bei selbst vorgenommenen Möblierungen. Wenn es keine ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und dem Vermieter gab, müssen MieterInnen die Einbauten beim Auszug ausbauen und mitnehmen und den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herstellen. Und dies kann teuer werden. So muss beispielsweise ein Teppichboden, wenn er auf Holzdielen verklebt wurde, mit sämtlichen Kleberesten entfernt werden.

Nur ausnahmsweise brauchen bauliche Veränderungen der MieterIn beim Auszug nicht beseitigt werden. Und zwar, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, um die Mieträume erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. deren Rückbau eine sinnlose Maßnahme darstellen würde, weil die Wohnung eine Verschlechterung erleiden würde.

MieterInnen haben auch keinen Anspruch darauf, dss sie oder der Vermieter NachmieterInnen suchen, an die die vorhandenen Einbauten gegen Abstandszahlung weiterverkauft werden können.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40